Gibt es eine Möglichkeit das Konto aufzulösen ohne Einigung der 4 Erben? Gibt es einen Rechtsw
4 Geschwister, A, B, C und D, haben nach dem Ableben des Vaters ein gemeinsames Erbenkonto. Sie hatten der Schwester C die Vollmacht über das Konto erteilt. Schwester B hat die Vollmacht wieder entzogen. Damit kann nur einstimmig über das Konto verfügt werden. Da Daueraufträge und Lastschriften auf diesem Konto eingerichtet waren konnten diese nicht mehr gelöscht werden, da Schwester B einen Vorteil daraus hat und diese nicht löschen will.(Nebenkosten und Hypothek für das Haus das sie aus dem Erbe übernommen hat werden aus dem gemeinsamen Erbenkonto gezahlt. Lt. Erbvertrag hat sie aber keinen Anspruch darauf, da sie mit der Hausübernahme letzten März diese Kosten selbst zu tragen hat). Schwester B möchte das Konto nur auflösen, wenn sie die Vollmacht dazu erhält. Sie möchte, dass ihre Nebenkosten und Hypothekenkosten durch 4 geteilt werden und vom Erbenkonto gezahlt werden (Laut Erbvertrag nicht vereinbart). Eine Einigung kommt seit einem Jahr nicht zustande.
FRAGE: Gibt es eine Möglichkeit das Konto aufzulösen ohne Einigung der 4 Erben? Gibt es einen Rechtsweg?
2 Antworten
Kommt innerhalb einer Erbengemeinschaft keine einvernehmliche Vereinbarung zustande, besteht die Möglichkeit, das Nachlassgericht als vermittelnde Stelle einzuschalten. Dieses versucht mit den Erben eine gemeinsame Regelung zu finden. Dabei stehen dem Nachlassgericht aber keine Zwangsmittel zur Verfügung. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, bleibt nur der Weg der sogenannten "Auseinandersetzungsklage".
Sie haben eine Erbengemeinschaft die nur einverhmelich aufgelöst werden kann. Von LÖsungen auf dem Klageweg rate ich ab, da verdienen nur die Anwälte. Versuchen Sie sich mit IHren Gesellschaftern zu einigen! Ich hatte dasselbe Problem und habe es mit Geld gelöst!