Gibt es eine Kulanzzeit beim Überschreiten der auf einem Parkschein angegebenen Parkzeit; gilt eine dreiminütige Überschreitung danach als Halten und straffrei?

8 Antworten

Wenn Du die überschreitenden 3 Minuten am Fahrzeug bist wäre es Halten, dann bekommst Du aber mit wenn eine Knöllchentante auftaucht. Daher erübrigt sich wohl diese Frage, diese Überschreitung wäre eindeutig Parken.

Ich hab auch schon Politessen gesehen die an Parkuhren ihr Ticket ausfüllten, noch zwei Minuten warteten bis die Uhr abgelaufen ist und mit dem Klack der Parkuhr das Ticket an die Scheibe machten, völlig rechtens.

Gilt eine dreiminütige Überschreitung der Parkzeit anschließend als Halten und bleibt straffrei?

Nein, da man nicht 3 Minuten, sondern 63 Minuten parkt. Allerdings würde ich bei einer Überschreitung von 3 Minuten bezweifeln, dass der Verwarnende von der richtigen Uhrzeit ausgeht, dass seine Uhr die tatsächlich richtige Zeit anzeigt.

Ich ginge dann eher davon aus, dass der Parkende keine genaue Uhrzeit hatte ^^

@MatthiasHerz

Kann man auch so sehen. Allerdings liegt dann die Verantwortung beim Parkenden = Bußgeld. Kann man aber die Uhrzeit des OA-Mitarbeiters anzweifeln, ist es aus mit Bußgeld. 

Coole Idee. Halbe Stunde Parken plus drei Minuten Halten.

Ich mach das so: Drei Minuten Halten plus drei Minuten Halten plus drei Minuten Halten plus...

Laut StVO §12 Abs. 2 parkt, "[...] wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält [...]".

Hättest also nach dem Parken noch ein wenig halten wollen, solltest zwischendrin wenigstens kurz im Auto gesessen haben.

Ob für die Parkzeitüberschreitung etwas zahlen musst oder nicht, liegt daran, wie kulant das überprüfende Rechtsorgan ist.

Eine Parkzeitüberschreitung ist wie ein Parken ohne Parkschein. Da du dort schon einzige Zeit nachweislich parkst ist es somit auch kein halten sondern ein Parken ohne Parkschein womit sich der Kreis wieder schließt.

Ob es eine Kulanz gibt, liegt ganz alleine beim Knöllchenschreiber.