Gibt es eine KFZ-Versicherung, bei der man den Zweitwagen mit der selben Schafensfreiheitsklasse anmelden kann wie der Erstwagen schon läuft?

6 Antworten

Eine tolle Möglichkeit übrigens, sein KRAD günstig einstufen zu lassen! Und mit Saisonkennzeichen müssten das Cabrio im Sommer und das SAV/SUV im Winter auch gut funktionieren!

 - (Auto, Versicherung, SF-Klasse)

Hier noch ein Tipp, wie du die Alleinfahrer-Bedingung zu deinen Gunsten nutzen kannst, falls in der Familie Fahranfänger oder andere Mitfahrer vorhanden sind: Der vermeintliche "Zweitwagen", mit welchem die Mitfahrer auch fahren sollen, wird durch einen Fahrzeugwechsel zum Erstfahrzeug angemeldet, wobei die Mitfahrer angegeben werden!

Das bisherige Erstfahrzeug wird anschließend mit der günstigen Zweitwagenregelung als Alleinfahrer mit derselben SF-Klasse angemeldet und versichert! So ist der gesamten Familie bzw. den Kindern eine günstige Versich.möglichkeit "ihres" Fahzeuges möglich!

Gruß siola55

Ja, diese Variante bieten einige Versicherer an! Jedoch müssen viele, viele Voraussetzungen dabei erfüllt werden, womit dann die Anzahl der damit "günstig" Versicherten sich in Grenzen hält. Die Kravag z.B. bietet folgende Regelung an:

Sonder-Ersteinstufung für Pkw, Camping-Kfz, Krafträder und Leichtkrafträder in dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Camping-Kfz, Kraftrad oder  Leichtkraftrad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse wie ein bereits auf Sie zugelassenes und von Ihnen versichertes Fahrzeug (Erstfahrzeug) eingestuft, wenn - es sich beim Erstfahrzeug um einen bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG oder Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft versicherten Pkw oder um ein dort versichertes Camping-Kfz, Kraftrad oder Leichtkraftrad handelt und dieser bzw. dieses mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft ist und das hinzukommende Fahrzeug auf Sie als natürliche Person zugelassen ist und - das hinzukommende Fahrzeug ausschließlich von Ihnen gefahren wird und - Sie mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben
SF-Übernahme vom Erstfahrzeug - (Auto, Versicherung, SF-Klasse)

@Siola55  Dann ist die R&V nicht die 1. Wahl aber immhin bietet einer der Marktführer die angefragte Regel an. Hier ist ein weiterer Anbieter aus den TOP5:

ZWEITfahrzeug-

• Auf den Versicherungsnehmer ist bereits ein Pkw als Erstfahrzeug zugelassen und bei uns oder einem anderen Versicherer versichert.

• Das Erstfahrzeug ist bei Vertragsbeginn des Zweitfahrzeugs in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-FAHRER versicherung mindestens in die SchadenfreiheitsklasseSF 1/2 eingestuft.

• Das Zweitfahrzeug wird ebenfalls auf den Versicherungsnehmer zugelassen.

• Beide Fahrzeuge sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt bzw. werden überwiegend privat genutzt.

• Beide Fahrzeuge werden ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt.

@FreierBerater

... und das Alter vom VN, Halter u. Fahrer???

@siola55

Tja... ... SIEHSTE!   ;-)


Ich hab oben (?) mal ein Beweisfoto eingestellt.

Ja, sicher gibt es solche Versicherer! Aus fachlicher Sicht behaupte ich sogar, dass die Mehrzahl der Gesellschaften diese Regelung anbietet.

Das ist aber eine seltsame fachliche Sicht....

@SaVer79

@SaVer79   Hilft dein merkwürdiger Kommentar irgendwem weiter!?

...dass die Mehrzahl der Gesellschaften diese Regelung anbietet.

Hallo FreierBerater, dass die Mehrzahl der Versicherer eine solche Sondereinstufung anbieten, bezweifle ich hiermit ganz arg! Auf Anhieb könnte ich dir sofort 3 Versicherer aufzählen mit dieser Regelung, und wenn du mir noch 2 dazunennst, dann hätten wir ja schon 5, also max. eine Handvoll dieser Versicherer mit der Sondereinstufung beim Zweitwagen und SF-Klassenübernahme vom Erstfahrzeug!

Wobei die Voraussetzungen für die Erfüllung einer Übernahme der SF-Klasse beim Zweitwagen enorm hochgesteckt sind (siehe meine Antwort hierzu)!

In der Regel sind es Single, Witwer und sonstige Alleinfahrer, welche alle Bedingungen hierfür erfüllen wie z.B. alle Fahrer sind über 23 Jahre alt, oder Halter, Versich.nehmer und Fahrer sind ein und dieselbe Person beim Zweitfahrzeug usw. usw.

In der Regel sind hierbei Fahrer unter 23 ausgeschlossen, da für diesen Personenkreis ein erhöhtes Unfallrisiko besteht ;-)

Also die Fahranfänger sind hier einfach unerwünscht!!!

@siola55

@Siola55 Danke für deinen Kommentar. Auf deine Einschränkungen bin ich bereits an anderer Stelle eingegangen. Meine Behauptung wird nicht richtiger oder falscher, weil du das Gegenteil behauptest  ;-)

Kann ich mir offen gesagt auch nicht vorstellen. Gewiss, die meisten Versicherungen haben mittlerweile eine Zweitwagenregelung, wo der Zweitwagen gleich zB. ab SF4 versichert werden kann, aber dass die Mehrheit der KFZ Versicherungen am Markt auch die Möglichkeit anbieten, den Zweitwagen in der gleiche SFK wie den Erstwagen zu versichern, wär mit auch neu. Vielleicht kenn ich aber auch nur die falschen Versicherungen ;-)

@Samy795

die meisten Versicherungen haben mittlerweile eine Zweitwagenregelung, wo der Zweitwagen gleich zB. ab SF4 versichert werden kann...

... jedoch immer erst für Fahrer oder Halter über 23 Jahre!!!

@siola55

Sagt mal, werte Foristen, Ihr überseht nicht gerade, dass es in der Fragestellung nicht um eine Zweitwagenregel geht, sondern um eine Zweitwagenregel für ALLEINNUTZER!?

@FreierBerater

...und woraus schließt du jetzt dies wiederum? Die Frage lautet eindeutig nach einer Zweitwagenregelung mit Einstufung wie das Erstfahrzeug - ich les' hier keine Einschränkungen bezüglich Alleinfahrer usw.

Gruß siola55

@siola55

Sorry - hab' den Zusatz erst gelesen :-(

Nachteil bei solchen Angeboten ist, dass bei einem Schaden dann meist gleich beide Autos hochgestuft werden! Das musst du dir gut überlegen

sollten eigentlich alle versicherungen so sein, denn man bewertet ja mit der SF den fahrer und nicht das auto.  wer ja wahnsinn, wenn das auto so verkehrsuntüchtig ist, dass es mehr unfälle macht wie ein anderes

@ThomasAral

NIEMAND fährt gleichzeitig zwei Fahrzeuge. Also ist das Unsinn

@DerHans

gleichzeitig nicht ... aber je nach anlass was anderes - beispiel: gorßes geländefahrzeug nicht in der stadt .. in der stadt nen kleinen hüpfer.

andres beispiel: neues fahrzeug gekauft, für altes noch keinen käufer gefunden .. solange bleibt es noch angemeldet. Käufer meldet dann um.

usw..

@ThomasAral

...denn man bewertet ja mit der SF den fahrer und nicht das auto.  wer ja wahnsinn, wenn das auto so verkehrsuntüchtig ist, dass es mehr unfälle macht wie ein anderes

Nicht der Fahrer wird besser- oder schlechtergestuft bei einem gemeldeten Schaden, sondern wirklich jeweils nur der betreffende Kfz-Vertrag, also immer nur dieses eine Auto - wer damit rumgegurkt ist und den Unfall verursacht hat, spielt solange keine Rolle, solange der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzt! Die Unfallhäufigkeit bestimmter Fahrzeuge ist ja schon in der Prämie durch die Typklasseneinstufung erfolgt!

Ist nun mal in der Regel nicht so.....also auch die einend Makler, der kann dir sagen, ob es aktuell eine versicherung gibt, die das anbietet! Probleme kann es, wie gesagt, geben, wenn du einen Unfall hast oder die Versicherung mal wechseln möchtest!

...dass bei einem Schaden dann meist gleich beide Autos hochgestuft werden

Schon wieder so'n Quatsch!!! Jedes Fahrzeug ist in D separat mit einer Police versichert - aus welchem Grund sollte dann bei einem Unfall mit Fahrzeug A gleich das nicht unfallbeteiligte Fahrzeug B  gemeinsam schlechtergestuft werden???

Lies mal die Bedingungen! Wenn das Zweitfahrzeug in die gleiche sf-Klasse wie der Erstwagen eingestuft wird (auf Grund einer Sondereinstufung) dann erfolgt meistens auch eine rückstufung gleich für beide Fahrzeuge! Solltest du als ehemalige Maklerin aber wissen!

@SaVer79

Diese Stelle der AKB mußt du mir mal bitte nennen - auch ich mit meiner über 20-jährigen Erfahrung im Kfz-Versich.geschäft kann und will dazulernen... Danke für die Mühe schon mal im Voraus!

@siola55

Hallo Siola55,

dies gab es tatsächlich einmal so um die Jahrtausendwende bei der ALLSTATE.

Erstfahrzeug SF 20 - musste allerdings auch bei Allstate versichert werden. Zweitfahrzeug wurde auch in SF 20 eingestuft.

Unfall mit dem 2-Fahrzeug bedeutete dann Herabstufung beider Fahrzeuge.

ALLSTATE gibt es nicht mehr - daraus wurde dann später      Direct Line.

Gruß Apolon