Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass keine Gegenstände in Hausfluren stehen dürfen?

3 Antworten

Schau mal in die Bauordnung deines Bundeslandes. Da müsste eine Satz stehen wie ich ihn in der Musterbauordnung gefunden habe.

(5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppenmuss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.

Die Umsetzung ist aber in aller Regel auch in der Hausordnung aufgenommen.

Im Grunde genommen ist das die Sache der Hausverwaltung oder des Vermieters sich darum zu kümmern. Sie alleine wird sich gegen sture Mieter nicht durchsetzen können. Am besten ist also, sie holt sich Hilfe bei der Hausverwaltung und erklärt denen am besten auch genau, um was es ihr geht.