Gibt es eine Frist für die Freistellung beim Bafög?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe des Bescheids hast du Zeit, Widerspruch einzulegen. Das müsstest du tun, wenn der Beginn der Rückzahlungsfrist grundsätzlich falsch berechnet oder der Darlehensbetrag falsch angegeben worden wäre.

Wenn im Bescheid grundsätzlich erstmal alles richtig ist, aber du das Darlehen wegen zu geringen Einkommens ab September noch nicht zurückzahlen kannst, kannst du einen Zahlungsaufschub beantragen (auch formlos möglich). Für den Antrag gibt es keine bestimmte Frist, aber du solltest ihn natürlich rechtzeitig stellen. Juli sollte dafür ausreichend sein.

Soweit ich weiß, kann man den Antrag auch für bis zu vier Monate rückwirkend stellen (gerechnet ab Antragsmonat), zumindest war es bei meinem BAföG-Darlehen so. Da müsstest du in den Anlagen zum Feststellungsbescheid mal nachlesen. Das sollte aber eher die Notlösung sein.

Ok vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!

Du hast nach Zustellung des Bescheids dann 4 Wochen Zeit darauf zu reagieren. Mehr nur dann, wenn du wirklich verhindert bist, z.B. Krankenhaus (Krankenhausaufenthalt muss nachgewiesen werden).

Widerspruch möchte ich nicht einlegen, es geht nur um den Antrag. Den kann ich egal wann stellen, hauptsache rechtzeitig ?

Deine Antwort verwirrt mich leider etwas :(

@Sento1989

Wenn der Feststellungsbescheid kommt, hast du 4 Wochen Zeit deine Einkommensverhältnisse offen zu legen.