Gibt es eine Frist, bis wann sichergestellte Dinge zurückgegeben werden müssen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Sicherung der Daten des Computer (diese werden mit speziellen Programmen gescannt und relevante Daten werden beweissicher gespeichert) wird dieser zurückgegeben...und dies kann tatsächlich manchmal 9 Monate und länger dauern...Computerstraftaten sind sprunghaft angestiegen, aber nicht die Auswertungsstellen der Polizei...hier spart der Staat an flascher Stelle.. was wiederum die den Straftätern zugute kommt...

Ich vermute, dass der Computer nach 94 StPO sichergestellt wurde. Die Sicherstellung dauert solange an, wie der Computer als Beweismittel gebraucht wird (also auch beweissicher ausgewertet wurde). Das kann dauern. Und sollten sich Hinweise auf Straftaten darauf befinden, so kannst du damit rechnen, dass er nach § 74 StGB als Tatmittel eingezogen wird, sprich: du siehst ihn nie wieder.

Von Paragraphen steht da nichts. Nur von "Beschlagnahme" ist da die Rede. Aber Danke für die hilfreiche Antwort. Dann warte ich einfach (weiterhin) ab.

Computerauswertungen bzw. die Spiegelung der Dateien wird häufig durch private Firmen im Auftrage der Polizei durchgeführt. Wenn jedoch der Anwalt der Polizei und der Staatsanwaltschaft z.B. berufliche Gründe darlegt, die eine Beschleunigung der Bearbeitung begründen, kann eine frühere Herausgabe erlangt werden.

Davon abgesehen wird sich für den Fall, dass sich bezüglich ihrer Person strafrechtliches Handeln erweisen ließe, die lange Verfahrensdauer strafmildernd auswirken. Bei rechtstaatswidriger Verzögerung des Vwerfahrens, welche hier wohl noch nicht eingetreten ist, kann nach der Vollstreckungslösung des BGH ein Teil der Strafe als vollstreckt erklärt werden, d.h. nicht mehr zu vollstrecken sein.

Die Sicherstelung ist eine Art "Oberbegriff". Wird gegen die Sicherstellung Widerspruch eingelgt, so erfolgt meist die Beschlagnahme. Darüber hinaus, kann ein beschlagnahmter Gegenstand auch der Einziehung unterliegen. So wie beim Einbrecher der Nachschlüssel oder beim Dealer das Rauschgift eingezogen wird, so könnten z.B. beim Betrüger entsprechende "Werkzeuge" eingezogen werden. Bei manchen Delikten (Waffendelikte) ist die Einziehung schon gesetzlich bestimmt. Bei anderen liegt sie im Ermessen des Gerichts, wird aber von Richtern oft vernachlässigt. Darüber hinaus gibt es die Rückgewinnungshilfe zugunsten Geschädigter. Insgesamt sind die Formen der Sicherstellung/Beschlagnahme ein anspruchsvolles Rechtsthema.