Gibt es eine Begrenzung der Höhe der Kosten für die Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch bei umlagefähiger Gartenpflege hat der Vermieter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu folgen. Das bedeutet, er kann keine superteure Firma beauftragen, weil deren Chef möglicherweise befreundet ist oder ihn für den Vertrag ein kleines Geschenk zukommen lässt. Es gibt mittlerweile Betriebskostenspiegel. Der für Sachsen besagt einen Durchschnittspreis von 0,06 EURO / m² Wohnfläche für Gartenpflege. Der Durchschnittswert für Betriebskosten insgesamt beträgt in Sachsen 2,22 EURO/m² Wohnfläche.

Hallo! Wo findet man denn diese Durchschnittswerte für Sachsen??? Meine Tochter hat ein 3-Familienhaus und die Mieter wollen die Nebenkosten für den Hausmeisterdienst nicht akzeptieren. Der kostet 200 €/Monat. Darin enthalten sind: Winterdienst bzw. Rasenpflege, Straßenreinigung, Mülltonnen und evtl. anfallende Kleinreparaturen. Leider gibt es in unserer kleinen Stadt auch kaum Anbieter.

Nein! Die Kosten der Gartenpflege sind umlagefähig. Wirds einem zu "bunt", kann man sich was schönes mit Betonhof suchen und ggfs. in Abstimmung mit dem neuen Vermieter grün anmalen!

Das ist so nicht ganz richtig.
Natürlich kann der Vermieter nicht enorm hohe Kosten umlegen, wenn es auch billiger geht, das muss kein Mieter hinnehmen.

@Malkia

Stimmt! Er kann prozessieren oder kündgigen und sich eine Wohnung mit asphaltiertem Hof suchen!

@firstguardian

Das ist ja nun völliger Quatsch. Als Mieter muss man sich ja nicht erpressen lassen.

Die für die Gartenpflege berechneten Kosten müssen der Art und Höhe nach angebracht sein. Es ist zu prüfen, ob die durchgeführten Arbeiten, die Anzahl der gesetzten Stunden und das aufgewendete Material angemessen und übliche Preise angesetzt worden sind (AG Münster WM 2000, 197).

korrekt DH

@Obelhicks

Hallo Obelhicks, lang nichts von dir gehört. Ich grüße dich. Alles Gute für's neue Jahr 2017

Eine "Begrenzung" in Euro gibt es so nicht, da es immer auf die Grundstücksgröße, Gartengröße etc. ankommt. Und auch ob ein Garten hochwertig und professionell gepflegt wird oder nicht. So pauschal kann man die Frage eben nicht beantworten. Als Außenstehender jedenfalls nicht. Man kann hier nur allgemein antworten und wie bereits geschehen, dass der VM hier wirtschaftlich denken muss. Also kein Geld zum Fenster rausschmeißen. Es gibt aber auch Anwesen mit teuren Gartenanlagen und entsprechende Mieter die das so möchten. Dann wird es eben teurer.

Also, Kosten die regelmäßig (also jährlich)anfallen, sind umlagefähig. Jedwede Veränderung nach oben wie nach unten hat der Vermieter zu begründen.

Wichtig: Nur die Pflege, nicht die Neuanlage von Bäumen, Sträuchern, Rabatten, ist umlagefähig.

Viel Glück.