Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Stromanbieter (Stadtwerke), wo wenden sich Privat-Kunden hin, wenn sie der Meinung sind über den Tisch gezogen zu werden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es geht ja nicht um "Preis-Wucher", sondern darum, dass die Stadtwerke eine zu hohe Vorauszahlung verlangen - von der man dann bei einer korrekten Abrechnung entsprechend mehr herausbekäme.

Ihr müsstet doch aus den letzten Rechnungen sehen, wie die Zählerstände waren und mit dem aktuellen Zählerstand abgleichen können, ob sich an Eurem Verbrauch etwas geändert hat. Manchmal zapfen "liebe" Mitmenschen Strom, der über den Zähler von Nachbarn läuft, so dass der dann mitbezahlen muss.

Wenn Ihr aber anhand der Zählerstände und Abrechnungen plausibel machen könnt, dass sich an Eurem Verbrauch nichts Grundsätzliches geändert hat, solltet Ihr die Erhöhung des Abschlags nicht akzeptieren und das nicht über die Hotline-Clowns, sondern per Einwurfeinschreiben, namentlich an den Geschäftsführer/Vorstand des Stadtwerks mit genauer Darlegung der Zahlen begründen.

Das liest der dann nicht persönlich, aber in der Regel wird Vorstandspost mit erhöhter Priorität bearbeitet, weil das als Anzeichen dafür gilt, dass eine Beschwerde schon ziemlich weit herangereift ist.

der abschlag richtet sich im normalfall nach dem verbrauch. teuer wird es wenn auch mit strom geheizt wird

allerdings hat jeder das recht sich einen günstigen anbieter zu suchen. da gibt es genug von

deinen anderen fragen anch hast du eine nachtspeicherheizung. die verbraucht natürlich schon viel strom.

Urplötzlich ohne Grund wird kein Abschlag erhöht, das ist falsch. Meist wird es am tatsächlichen Verbrauch liegen. Die Rechnung dürftest Du ja vorliegen haben, um es nachzurechnen. Unter Umständen erhöht sich auch der Abschlag, weil Fälligkeiten zusammengelegt werden aufgrund z.B. verspäteter Rechnungsstellung. Man darf hier nichts pauschalisieren. Vergleiche auch einfach mal deinen Zählerstand, um eine Schätzung auszuschließen.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, kannst Du Dich immer noch an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden. Voraussetzung ist, dass Du Dich vorab an Dein Versorger gewandt hast und an einer beidseitigen Lösung interessiert bist. Alternativ natürlich zunächst an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für Elektrizität und Gas wenden.

Tipp: Versuche es nochmal in normalem Ton zu klären. Bin mir sicher, das hat eine einfache Begründung zur Folge. So etwas lässt sich in der Regel ziemlich einfach lösen.



Wende Dich zunächst einmal an ein Verbraucher-Büro. Dort wird man einige Fragen beantworten können und nennt Dir auch weitere Ansprechpartner.