ich bin aktives Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr (keine Führungs/Sonderposition) und wurde letztens gefragt, ob ich, wenn ich in zivil z.B. an einem Unfall vorbei käme zu einer umfangreicheren Erstversorgung verpflichtet wäre als normale Bürger.
Ich habe das erst mal verneint nun sind mir aber zweifel gekommen.
Mein Dienstausweis kennzeichnet mich als "Dienstkraft" meiner Stadt. Nun ist es ja so, dass sich z.B. Polizeibeamte ausserhalb der Dienstzeit in den Dienst versetzen können bzw. sogar sollen oder müssen, je nach Situation.
Ich bin mir nicht ganz im Klaren darüber, ob ich als Angehöriger einer ehrenamtlichen Organisation wie der Feuerwehr nun ebenfalls Beamter ausserhalb der Dienstzeit bin und mich dann ebenfalls in den Dienst versetzen könnte, sollte, müsste, und dann ggf. ein anderer Umfang bzgl. der Hilfeleistung oder Erstversorgung erwartet würde oder besondere Befugnisse vorlägen.
In der Praxis macht das sicher keinen Unterschied aber der rechtliche Aspekt würde mich durchaus mal interessieren.