Gibt es Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den deutschen Staatsverband?

5 Antworten

Aus was soll sich hierbei, ein Rechtsanspruch ableiten???

Sie wollen oder müssen aus einem anderen Staat weg. Sie sind nicht Deutsche Staat Bürger und bitten hier um Asyl, worauf soll sich der Rechtanspruch begründen?

Einen Rechtsanspruch gibt es also nicht. Eine Duldung oder Asyl kann gewährt werden. Egal ob Benachteiligt oder nicht.  Mehr auch nicht.

Deine Antwort ist, mit Verlaub gesagt, Quatsch.

@Dabbel

Ach ne !! Quatsch soso. Und was ist dann deiner Meinung nach die richtig Antwort? Nur zu schreiben  die Antwort sei Quatsch zeugt nicht von viel Sachverstand und ist für den Fragesteller auch nicht sehr hilfreich.

Mag sein das meine Antwort Falsch ist, was noch zu wiederlegen wäre, aber zumindest ist es eine.

Aus einer Behinderung lässt sich keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ableiten. Es besteht zudem keinerlei Rechtsanspruch auf Einbürgerung, weder für Behinderte noch für Nichtbehinderte.

 

Selbstverständlich dürfen diese eingebürgert werden, zu genau dem gleichen Bedingungen wie Nichtbehinderte.

 

Das bedeutet, Einbürgerungsantrag und damit den Einbürgerungstest. Sollte der Test aufgrund der Behinderung nicht "einfach so" abgelegt werden können, so bin ich sicher, würde man diesen in anderer Form durchführen, z.B. mündlich.


 

Wenn ansonsten alle Verraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllt sind, ist es egal ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.

Die Rechte von Schwerbehinderten und Nicht-Schwerbehinderten unterscheiden sich nicht, ausser auf dem Parkplatz.

Ob Behinderung oder keine, dass spielt keine Rolle!!!