Gibt es ein Widerrufsrecht bei Privatverkauf eines PKW?
Guten Tag,
mein Freund hat am 29.05.2017 seinen alten PKW privat an eine andere Privatperson verkauft. Heute hat er einen Anruf vom Käufer erhalten. Er hätte die Kupplung machen lassen und ein paar gefahrene Kilomenter später hat der PKW seinen Geist aufgegeben. Nun steht das Fahrzeug wohl erneut in einer Werkstatt, bisher weiß man aber wohl nicht woran es liegt. Der Käufer droht bereits mit einem Rechtsanwalt.
Mein Freund hatte nie Probleme mit dem Motor o.ä. Alle Mängel die er von dem PKW kannte, hat er dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt.
Wie ist die gesetzliche Regelung hierzu? Muss mein Freund den PKW zurücknehmen (obwohl er bei Besichtigung + Abholung lief und mittlerweile eine Werkstatt daran rumgetüffelt hat)?
6 Antworten
Zu diesem Thema sind mittlerweile mehrere Server vollgeschrieben worden. Alle paar Monate weist der ADAC darauf hin, dass "gekauft wie gesehen" kein ausreichender Ausschluss für Gewährleistungen mehr ist.
Also wenn dein Kumpel einen zeitgemäßen Normvertrag ausgefüllt hat, sollte er mit einem Anwalt zurückdrohen.
Ansonsten ist er vielleicht einem dieser Betrüger aufgesessen, die mit dieser Masche ihr Geld machen.
Gibt kein Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht schon mal nicht.
Allerdings muss auch ein nichtgewerblicher Verkäufer für Sachmängel an der Sache haften (die Haftung kann man aber vertraglich ausschließen).
Immerhinque ist die Sachmängelhaftung beim ugs. Privatverkauf nicht so brontal wie bei gewerblichem Verkauf.
Wichtig ist, dass es die Beweislastumkehr hier nicht gibt. Das heißt, der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Sache bereits vorlag.
Wenn der Motor auch nur eine Minute gelaufen ist, ist das schon mal ausgeschlossen.
Dann hättest du als Verkäufer auf Mängel hinweisen müssen, die man bei einem Auto mit diesem Alter und dieser Laufleistung üblicherweise nicht erwarten muss UND wenn sie dir bekannt waren. Ansonsten sind diese Mängel ebenfalls in der Sachmängelhaftung mit drin.
Ich sehe das also ziemlich entspannt für dich.
Man kann bei allen Käufen, ausgenommen verderbliche Lebensmittel, das Produkt bis zu 2 Wochen nach dem Kauf ohne bestimmten Grund zurückgeben, das gilt auch bei gebrauchtkäufen.
Was für ein ausgemachter Quatsch!!!
...gegenüber dem Unternehmer.
Wie bereits oben geschildert handelt es sich um einen Privatverkauf.
" informiere dich bitte bevor die hier meinst dich mit bestimmten Sachen auszukennen, danke!"
Das ist noch das Beste an deinem Text. Sehr richtig! Beherzige das!
EDIT: Und gleich auch noch doppelt falsch:
"Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt..."
Vor allem sollte man erst mal den ersten Satz des Paragraphen lesen, bevor man mit dem zweiten weiter macht
Du hast jederzeit ein Widerrufsrecht nach einem Handel.
Quatsch!
Paragraph 355 BGB Absatz 1,2: "[...] Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage[...]" informiere dich bitte bevor die hier meinst dich mit bestimmten Sachen auszukennen, danke!