Gibt es ein Beförderungs-Berufsverbot bei psychischen Erkrankungen?

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Quelle BGK 

Allerdings ist es praktisch nahezu unmöglich erweiterten Suizid deutlich vorauszusagen. 

Auch die „geistige und körperliche Eignung“ (§ 48 Absatz 4 FeV) des Fahrers muss nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel über ein ärztliches Gutachten. Führerscheininhaber der Klassen C, C1, CE und C1E (allesamt für große Fahrzeugklassen wie Lkw und Sattelzug) sowie der Klassen D, D1, DE und D1E müssen ihre Eignung für den Fahrbetrieb während des Führerscheinerwerbs und hiernach alle fünf Jahre erneut nachweisen, wenn sie die Verlängerung des Führerscheins beantragen.

Neben der gesundheitlichen Eignung, müssen Anwärter für den P-Schein auch folgende Merkmale und Anforderungen erfüllen (Anlage 5 FeV):

Belastbarkeit
Orientierungsleistung
Konzentrationsleistung
Aufmerksamkeitsleistung
Reaktionsleistung

Ich hatte ehrlich gesagt nicht damit gerechnet und nun geschah es doch.

In einer Art 'Streit'-Situation mit einer Person die in der Personenbeförderungsbranche tätig ist, wurde mir wegen einer anderen Sache  ein Ärztliches Gutachten vorgelegt, welches ein erhöhtes Suizid-Risiko belegt.

Seither habe ich eher ein flaues Gefühl im Magen mit diesem 'Wissen', und dass hier regelmäßig Personen auch befördert werden.

@KnusperPudding

Im Grunde ist das ein Risiko. Trotz Gutachten darf der P Schein behalten werden ? 

Wie gesagt, Suizidabsichten sin schwierig zu beurteilen. 

Ob oder ob nicht....keiner kann das sagen. 

@user8787

Das Gutachten liegt mir vor wie gesagt vor, da man versucht sich Vorteile mir gegenüber zu verschaffen. 

Ich dachte bislang, es wäre nur Taktik, bis zu dem Moment als mir Tatsächlich eine Bescheinigung diesbezüglich vorgelegt wurde.

P-Schein ist nehme ich an, Personenbeförderungsschein?

Trotz Gutachten darf der P Schein behalten werden ? 

Ich gehe davon aus, dass keine Behörde oder sonst jemand bescheid weiß.

@KnusperPudding

Hm....irgend jemand wird hier die Verantwortung tragen, auch wenn tatsächlich etwas passieren sollte.

Ist der Fahrer angestellt möchte ich nicht sein Chef sein. 

Hier sollte tatsächlich geprüft werden ob weiterhin eine Berufstauglichkeit besteht.

Generell fahren ja, aber nicht mit P- Schein ( Personenbeförderungsschein) Berechtigung.  

@user8787

Einen "Chef" gibt es hier nicht, es geht um eine Person die das Geschäft in Selbstständigkeit führt. Entsprechend gibt es außer einem Institut, dass diesen Schein ausstellt, keine alternative Instanz, die den Fahrer hier 'kontrolliert'.

@KnusperPudding

Hier sollten Ärzte / Gutachter Vorsicht walten lassen und bei der Behörde Bedenken anmelden. 

@user8787

Das wäre wohl durchaus angebracht...

Im Grunde aber beantwortet das meine Frage. Ich fasse nochmal kurz zusammen: 

Es gibt kein 'Gesetz' was es direkt verbietet - Jedoch die Erlaubnis Personen zu befördern durch den P-Schein könnte ggf. zurückgezogen werden, sollte man feststellen, die Person ist ernsthaft Suizid gefährdet.

richtig?

@KnusperPudding

So ist es...für den P - Schein müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, auch psychische Stabilität gehört dazu. 

Wie gesagt, das Problem wird sein zu bewisen das er sich gelegentlich umbringen möchte. 


@user8787

"Beweise" wären meines Erachtens einerseits das Ärztliche Gutachten und andererseits hat diese Person mir gegenüber in Anwesenheit Dritter mehrfach entsprechende Äußerungen getätigt. 

Ich hoffe ist auch verständlich, dass ich in Bezug auf diese Person entsprechend wenig Hinweise aus Respekt an der Person mache.

 

Aber ja, danke nochmal, das beantwortet auf jeden Fall meine Frage. Dürfte dann Morgen den Stern geben.

Wenn dem so ist, dann ist es ein Grund für die "Zwangseinweisung".

Es gibt Menschen die begehen Selbstmord. So traurig es auch ist. - Da kann man niemanden einfach 'Zwangs-Einweisen'.

Allerdings wenn man als solcher Mensch auch noch in der Verantwortung steht, Personen zu befördern, kommen unschuldige zu schaden.

@KnusperPudding

Doch, kann man. Wegen Selbstgefährdung. 


"Dies wird zum Beispiel im Bayrischen Unterbringungsgesetz, Abschnitt 1, Art. 1, Absatz 1 unter der Überschrift „Voraussetzungen der Unterbringung“ wie folgt beschrieben:

„(1) Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet.“[4]



Darüber wird seit dem Unglück beraten. Zur Zeit noch nicht

Beim GermanWings Unglück selbst, war es ein wenig anders.

Bis zur genauen Recherche wusste die Fluggesellschaft ja nicht, dass der Pilot Suizidgefährdet ist.

Entsprechend wären wir wieder bei der Frage: Hätten sie es früher gewusst, hätten sie ihm den Job "Neben" können, aufgrund eines Gutachtens?

Bei dem Piloten wurde im Nachhinein eher spekuliert wie man regelmäßigere Checks durchsetzen kann, etc. - Eben alles präventiv