Gibt es ein ALG 1 Freibetrag (wie bei Lohneinkommen) ALG 2?
Ich bekomme noch bis April ALG 1....dieses reicht so schon nicht und bin unter dem Regelsatz bei ALG 2. Ich hab nun zusaätzlich ALG 2 beantragt......wird es einen Freibetrag geben wie wenn es Lohn wäre??
3 Antworten
ALG I ist ja kein Erwerbseinkommen, sondern sog. "Müheloses Einkommen". Dafür gelten nur die Absetzbeträge in SGB II § 11b Absetzbeträge (PDF mit Hinweisen der BA) Absatz 1!
Dazu gehört pauschal ein Betrag von 30,- für private Versicherungen, sowie - aber nur, falls vorhanden - Beiträge zu einer Riesterrente oder zu einer Pflichtversicherung, etwa eine Kfz-Haftpflicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Dein ALG1 wird als "sonstiges Einkommen" angerechnet. Wegen der Berechnung, Freibetrag/ Absetzbeträge etc. siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=17.0
AlG 1 und AlG 2 ergeben dann zusammen den Grundsicherungsbetrag plus Kosten der Unterkunft. Du bekommst nicht einen Freibetrag auf eine Versicherungsleistung. Wenn du dann einen Verdienst hast, treten die Freibeträge für Erwerbstätige ein.