Gibt es ein ALG 1 Freibetrag (wie bei Lohneinkommen) ALG 2?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ALG I ist ja kein Erwerbseinkommen, sondern sog. "Müheloses Einkommen". Dafür gelten nur die Absetzbeträge in SGB II § 11b Absetzbeträge (PDF mit Hinweisen der BA) Absatz 1!

Dazu gehört pauschal ein Betrag von 30,- für private Versicherungen, sowie - aber nur, falls vorhanden - Beiträge zu einer Riesterrente oder zu einer Pflichtversicherung, etwa eine Kfz-Haftpflicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Dein ALG1 wird als "sonstiges Einkommen" angerechnet. Wegen der Berechnung, Freibetrag/ Absetzbeträge etc. siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

AlG 1 und AlG 2 ergeben dann zusammen den Grundsicherungsbetrag plus Kosten der Unterkunft. Du bekommst nicht einen Freibetrag auf eine Versicherungsleistung. Wenn du dann einen Verdienst hast, treten die Freibeträge für Erwerbstätige ein.