Gibt es dazu ein Gesetz (pferd )?

7 Antworten

Für Deutschland:

TierSchG §2 Abs. 1 und §2a Abs.1
Das Gesetz geht auf alle Tiere ein, daher gelten die Paragrafen umfassend. Die Definition welches Tier wie gehalten wird, entnimmt man den BMEL „Leitlinien des Bundesministeriums zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“. Auf diese bezieht sich das Gesetz.

Darüber hinaus gibt es Verbandsnormen WBO, LPO und APO, Code of Conduct. Andere verweisen auf diese wie z.B. die der IPVZ. Dann noch die die Potsdamer Resolution und veiels Mehr. alle Regeln sind untereinander mit dem Tierschutzgestez gleichgeschaltet.

Kannst Du fast alles bei der FN kostenlos runterladen. Aich die BMEL-Sachen vom Bundesministerium.

Somit ist die Frage mit JA beantwortet.

Das hier gilt für Österreich:

(Die angeführten Mindestanforderungen sind ein Auszug aus Anlage 1 der 1. Tierhaltungsverordnung und müssen bei Pferdehaltungen Berücksichtigung finden.)

2.1 Gebäude und Stalleinrichtungen

Die Böden müssen rutschfest sein und so gestaltet und unterhalten werden, dass die Tiere keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Die Liegeflächen der Tiere müssen eingestreut, trocken und so gestaltet sein, dass alle Tiere gleichzeitig und ungehindert liegen können. Boxentrennwände müssen einen direkten Sichtkontakt mit Artgenossen ermöglichen. Bei Hengsten können Boxentrennwände geschlossen ausgeführt sein, wenn sonstiger Sichtkontakt zu anderen Pferden besteht.

Daraus leitet sich ab, dass man ein Pferd nicht allein halten darf, weil dann ja kein zumindest Sichtkontakt zu anderen Pferden gewährleistet ist.

Quelle: Merkblatt Pferdehaltung vom Amt der NÖ Landesregierung, abrufbar unter www.pferdezucht-austria.at

Es ist nirgends gesetzlich verankert, dass ein Pferd nicht in Einzelhaltung bzw. allein gehalten werden darf.

Im Tierschutzgesetz steht zwar, dass man ". . . ein Tier . . . verhaltensgerecht unter(zu)bringen . . ." hat, aber im Detail ist das alles Auslegungssache.

Dann gibt es die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten". Die sind nicht rechtsverbindlich, da "nur" Leitlinien.

An mehr hat man sich nicht herangetraut, was vielleicht auch besser ist. Kann man so oder so sehen . . . bei uns neigt man ja erfahrungsgemäß dazu, dann alles so detailliert festzulegen, dass der gesunde Verstand auf der Strecke bleibt

lg

Es gibt das Tierschutzgesetz, welches vorschreibt, dass Tiere artgerecht gehalten werden müssen und z. B. Einzelhaltung Tierquälerei ist. Machen kann man da leider nichts, solange das Tier nicht "offensichtlich" leidet. Gerettet werden leider meist nur die wirklich verwahrlosten oder kranken Tiere.