Gibt es das Recht auf Klausureinsicht (NRW)?
Hallo,
Unser Prof. will denen, die durch die Prüfung gefallen sind, keine Klausureinsicht gewähren. Aber hat man nicht das Recht dazu? Theoretisch könnte man doch auch eine zweitkorrektur anfordern, dann müsste er sie doch auch rausrücken.
Gibt es Gesetze/Paragraphen wo das festgelegt ist?
Danke im Voraus!!
3 Antworten
ich kenne es generell nur so, dass man natürlich Einsicht kriegen kann. es wird gerne mal versucht abzuwimmeln. Dann hartnäckig bleiben und ggf. ne Stuife höher die Einsicht schriftlich beantragen.
FH, Uni, IHK, Fortbildungsinstitute.. überall Einsicht.
Zunächst ist eure BPO (Bachelor Prüfungsordnung) bzw. MPO falls ihr im Master seid entscheident, ist da ein Recht auf Klausureinsicht geschrieben habt ihr definitiv eines und könnt es über die Prüfungskommision einfordern.
Hier steht noch einiges zum rechtlichen:
http://www.uniturm.de/magazin/recht/darf-ich-meine-klausur-einsehen-841
Hallo,
Letztes Jahr ist eine in unser Jahrgang gekommen weil sie das vorherige Jahr nicht geschafft hat.
Und sie hat sich auch eine klausureneinsicht geholt , als erstes wollten sie es ihr auch weiß machen das es nicht geht, aber ein Sozialpädagoge unserer Einrichtung meinte sie hat das Recht dazu. Also denke ich es schon.