Gibt es das Gesetz Verleitung zum Diebstahl, welches dann greift, wenn z.B. man sein Portemonnaie unabgedeckt im Auto liegen lässt, aber das Auto abschlißt?

4 Antworten

Das Portemonnaie oder Wertgegenstände im Auto liegen zu lassen ist völlig legal. Die Sache ist sogar besonders gesichert, ein Diebstahl aus dem Auto somit kein einfacher Diebstahl, sondern ein besonders Schwerer Fall nach § 243 Abs. 1 StGB, darauf steht mithin eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Egal wie fahrlässig man sich selbst verhält; der Diebstahl bleibt Diebstahl.

Die Fahrlässigkeit macht sich höchstens bemerkbar, wenn es darum geht, was die Versicherung zahlt.

Das Gesetz als solches gibt es nicht. Die Versicherungen können aber so in etwa mit dem gleichen Wortlaut dein Mitverschulden am Einbruch angeben und dann die Zahlung verweigern/herauszögern.

nein, das nennt man Dummheit.

Wenn das Auto abgeschlossen ist, ist doch alles klar. Wenn dann jemad dein Auto aufbricht ist es Diebstahl und Sachbeschädigung.