Gibt es Bußgeld wenn man nicht zur Schule geht?

6 Antworten

Ich habe Dir mal die entscheidenden Passagen aus dem SchuG S-H kopiert.

In Kürze:
Ab einer gewissen Anzahl an Fehltagen bekommst Du automatisch eine Attestpflicht; eine Entschuldigung der Eltern oder des Arztes reicht dann nicht mehr, es muss wirklich ein (kostenpflichtiges!) Attest ab dem ersten Fehltag sein.
Sollte dann ein einziger Fehltag ohne Attest entstehen, wird in der Regel das Ordnungsamt verständigt, dass pro tag ein Strafgeld für die Eltern verhängt.
Sollte der Klassenlehrer schon vorher begründeten verdacht (noch nicht mal einen stichfesten Beweis) haben, dass "geschwänzt" wird, kann die Attestpflicht auch schon vorher in die Wege geleitet werden.

Bei schweren Fällen von Schulabsentismus (= unerlaubtem Fernbleiben) kann das Ordnungsamt die Polizei beauftragen, den betroffenen Schüler täglich bis in die Klasse zu bringen.

Frage beantwortet?

§ 26

Verantwortung für den Schulbesuch

(1) Eltern haben

1.
dafür zu sorgen, dass sich die Schülerin oder der Schüler in ihrem oder seinem Sozialverhalten dahingehend entwickelt, dass sie oder er zu einer Teilnahme am Schulleben befähigt wird und die Schülerin oder der Schüler am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt sowie die Pflichten als Schülerin oder Schüler erfüllt,
...

4.
den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen nachzukommen,

(3) Die Schülerin oder der Schüler oder die zum
Unterhalt Verpflichteten haben die Kosten des Schulbesuchs zu tragen,
soweit nicht nach den §§ 12 und 13 Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
besteht. Zu den Kosten gehören auch die Kosten für ärztliche Atteste und
ähnliche Bescheinigungen, die die Schulen als Nachweis im Einzelfall
nach den jeweiligen Vorschriften verlangen können.

...

§ 27 Untersuchungen

(1) Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und
Schüler haben sich
, soweit es zur Vorbereitung schulischer Maßnahmen und Entscheidungen erforderlich und durch Rechtsvorschrift zugelassen ist,
schulärztlich, schulpsychologisch und sonderpädagogisch untersuchen zu
lassen
und müssen an vom für Bildung zuständigen Ministerium
zugelassenen standardisierten Tests teilnehmen. Die zur
Schulgesundheitspflege erforderlichen Maßnahmen regelt das für Bildung
zuständige Ministerium durch Verordnung.

...

(3) Die untersuchende Stelle darf nur das für
die Schule oder die zuständige Stelle maßgebende Ergebnis einer
Pflichtuntersuchung mitteilen. Wenn es im Einzelfall für die Beschulung
erforderlich ist, dürfen auch Daten über Entwicklungsauffälligkeiten und
gesundheitliche Störungen übermittelt werden. Die Gründe für die
Übermittlung sind zu dokumentieren. In anderen Fällen dürfen solche
Daten nur mit Einwilligung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen
und Schüler übermittelt werden, sofern nicht.

(5) Zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht
und der Schweigepflicht der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist
sicherzustellen, dass die gespeicherten personenbezogenen Daten vor dem
Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden.

§ 28 Durchsetzung der Schulpflicht

(1) Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler ohne
berechtigten Grund nicht am Unterricht teil oder lässt sich nicht
untersuchen (§ 27), kann die Schule oder die mit der Untersuchung
beauftragte Stelle die Zuführung durch unmittelbaren Zwang anordnen und
die Ordnungsbehörde oder eine andere geeignete Stelle um
Vollzugsmaßnahmen ersuchen.
Die Vorschriften des
Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 254), über
den Vollzug von Verwaltungsakten bleiben unberührt.

"Zuführung durch unmittelbaren Zwang" heißt übrigens mit Polizeigewalt.

Wenn du ein Attest hast gibts natürlich keine Geldbußen, eine Entschuldigung  der Eltern wird nicht reichen aber ein Arztattest schon.

Ok Danke. Hast du zufäälig eine Quelle dazu? Brauche die nämlich recht dringend D:

@lordwalker

Dazu brauchst du keine Quelle.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen von einem Arzt verordnet nicht in die Schule kannst ist definitiv kein Bußgeld oder sonstige Strafe möglich.
Nur das Jahr musst du bei zu vielen Fehlstunden wiederholen. 

Also keine Sorge was das angeht, stell nur sicher dass die Atteste bei der Schule sind. Du kannst dir auch Kopien vom Arzt geben lassen falls etwas fehlt.

Eine Strafe muss rechtlich begründet sein, da hast du kein Risiko.

Yup da bekommen die Eltern ein Bußgeld und eine Verwarnung. Wenn es dann so weiter geht schaltet sich das Jugendamt ein.
Wegen den ärztlichen Krankschreibungen nicht.

Ich brauche eine Quelle dazu D:

Für eine "Krankschreibung" bräuchte man ja erstmal eine Arbeit (Arbeitsunfähigkeistbescheinigung).

Für alles Andere braucht man ein kostenpflichtiges Attest (für Schüler oder Studenten).

Sollten sich also die Bescheinigungen (xy war am... von... bis... in Behandlung) vom Arzt häufen, kann die Schule den Amtsarzt beauftragen; der Termin muss dann wahrgenommen werden, sonst wird es teuer.

Krankschreibung ist ein allgemeiner Begriff. Ich weiß nicht wo du Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gelesen hast. Klugscheißer

Solange deine Fehltage entschuldigt sind, wird es kein Bußgeld geben

Ich meine es war so: wenn mann nicht zur Schule geht (wenn man es verweigert) kann es sein dass die Polizei vorbeikommt und einen hinbringt und dass kann teuer werden. Bin mir aber nicht mehr sicher