Gibt es beim Sportbootführerschein See nun eine Längenbegrenzung oder nicht?

2 Antworten

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Anders als Binnen gibt es auf See keine Längenbegrenzung, aber eine "Sportboot-Begrenzung".

Das heißt, du darfst mit dem SPORTBOOT-Führerschein auch nur zugelassene "Sportboote" fahren. Deren Länge wird indirekt durch die Zulassungsbeschränkungen begrenzt; aber das muss dich nicht interessieren:

Steht "Sportboot" in den Papieren, darfst du es bewegen. Punkt.

Auf dem Meer ist die Länge jedoch unbegrenzt und ich darf fahren, was mein Geldbeutel hergibt (also auch eine 50-Meter-Yacht).

Theoretisch richtig; praktisch wohl nicht realisierbar. Du wirst keine 50-Meter-Yacht finden, die als "Sportboot" klassifiziert ist. Da du beispielsweise eine 12-Personen-Grenze und eine "Nicht-Gewerblichkeits-Grenze" hast, dürfte es dir schwer fallen, eine 50-Meter-Yacht als Sportboot einstufen zu lassen. 

Aber wenn es dir gelingt: Yep, dann darfst du die 50-Meter-Yacht fahren...

Allerdings hat mir mal jemand gesagt, das würde nicht stimmen, sondern ohne weitere Befähigungen dürfte man auch auf dem Meer nur bis 25 Meter Länge alles fahren.

Die notwendigen Befähigungen ist auf See nicht von der Länge sondern von der Einstufung des Bootes abhängig. Beispielsweise darfst du mit dem Sportbootführerschein See auch nur begrenzt Traditionsboote bewegen; selbst wenn diese weniger als 10 Meter lang sind. 

Und du darfst mit dem Sportbootführerschein See nicht einmal auf einem 15-PS-5-Meter-Sportboot Leute gegen Geld durch die Gegend schippern...

Was stimmt nun oder gilt die Längenbegrenzung nur für bestimmte Länder?

Es gibt Länder, die Längenbegrenzungen haben; es gibt Länder, die Altersbegrenzungen haben; es gibt Länder, die PS-Begrenzungen haben; es gibt Länder, die nach Nutzung des Bootes einschränken; ... doch all das muss dich nur insoweit interessieren, als sie den deutschen Sportbootführerschein nicht als internationales Dokument vollständig anerkennen. (Infos dazu findest du in einschlägigen Reiseführern und Deklarationspapieren.)

Sehr interessant! Danke für die ausführliche Info!

Dann ist das also nur eine Frage der Klassifizierung, das hab ich auch nicht gewußt bzw. sowas hat man uns auch nicht erzählt bei den Kursen.

Jetzt bin ich schlauer, aber hab trotzdem noch ein paar Fragen.

Was die Grenze mit 12 Personen betrifft:

Heißt das, daß ich, worauf auch immer und auch nichtgewerblich nur maximal 12 Personen durch die Gegend schippern darf?

Und dürfte ich mit meinem SBF z.B. auf einem kleinen Motorboot (egal ob See oder Binnen) keine Bootsfahrten gegen Gebühr anbieten, selbst wenn ich das als Gewerbe anmelden würde?

Was würde ich dafür brauchen?

Und wo liegt in etwa die Längen- und Größengrenze, bis zu der größere Boote oder Yachten noch als "Sportboot" eingestuft sind?

@Franz577

Heißt das, daß ich, worauf auch immer und auch nichtgewerblich nur maximal 12 Personen durch die Gegend schippern darf?

Einschließlich dir, ja.

Und dürfte ich mit meinem SBF z.B. auf einem kleinen Motorboot (egal ob See oder Binnen) keine Bootsfahrten gegen Gebühr anbieten, selbst wenn ich das als Gewerbe anmelden würde?

Nein. Es ist ein "SPORTBOOT- also FREIZEIT-Führerschein". 

Nicht zuletzt deshalb sind die Prüfungsanforderungen für den SPORTBOOT-Führerschein auch wirklich lächerlich niedrig. 

Zum Vergleich: Beim SHS, dem "größten Freizeit-Schein" für uns Hobby-Wassersportler, sind es dann schon insgesamt 5 Prüfungen; von denen jede mehrere Stunden dauern kann. Und allein die Praxis-Prüfung sollte mindestens 6 Stunden dauern. ... Daran kannst du sehen: Da ist noch sehr viel Luft nach oben.

Was würde ich dafür brauchen?

Binnen in der Regel berufliche Patente (es gibt wenige Ausnahmen); und auf See mindestens den SKS, eventuell auch SSS oder SHS. Dann müsste aber immer noch der Freizeit-Zweck im Vordergrund stehen. Du könntest also vielleicht Angeltouren anbieten oder zahlende Gäste auf deinem Transatlantik-Törn mitnehmen. Aber du dürftest immer noch keine "Ausflugsschifffahrt" betreiben.

Wenn du wirklich "freie Hand" haben willst, brauchst du auch hier ein gewerbliches oder anderes (Traditionsschifffahrt, etc.) Patent.

Du hast doch nicht ernsthaft geglaubt, dass sich die Unternehmen von einem Schein, den man im besten Falle - und ohne jemals mehr Wasser gesehen zu haben, als in eine Badewanne passt - innerhalb von 3 Tagen in der Tasche haben kann und dabei noch nicht mal ins Schwitzen gerät, in die Suppe spucken lassen, oder?! 

Abgesehen davon sollte dir dein gesunder Menschenverstand (auch als "seemännische Sorgfaltspflicht" bekannt) sagen, dass deine Kenntnisse nicht einmal wirklich ausreichen, um dein eigenes Leben sicher zu schützen. Da wäre es wohl mehr als verwegen, hier auch noch Fremden vorzugaukeln, sie würden den Ausflug mit dir ganz sicher überleben. ;)

Und wo liegt in etwa die Längen- und Größengrenze, bis zu der größere Boote oder Yachten noch als "Sportboot" eingestuft sind?

Die typische Grenze liegt bei etwa 15 - 18 Metern. Es gibt aber durchaus auch Sportboote mit 25+ Metern. Und es gibt auch "Nicht-Sportboote", die weniger als 5 Meter haben. Allein die Größe sagt also nichts darüber aus, ob du sie bewegen darfst oder nicht. Entscheidend ist, was in den Papieren steht...

@Unsinkable2

Du hast schon recht, nur eine Sache beantwortet das für mich immer noch nicht:

Wo macht es einen Unterschied, ob ich ohne ausreichende Kenntnisse (die du bei einem Inhaber des SBF nicht siehst) auf einem kleinen Motorboot nun mit 4 zahlenden oder mit 4 nicht zahlenden Gästen absaufe?

In beiden Fällen wären 5 Menschenleben ausgelöscht, also warum müssen meine Kenntnisse so immens besser sein, wenn ich Leute gegen Gebühr herumschippern möchte?

Du hast es ja schon selbst angedeutet mit dem "in die Suppe spucken lassen", daß es dabei der Gewerbe-Lobby nur darum geht, nicht zu viel Konkurrenz zu haben, ohne daß es auch nur ansatzweise um die Sicherheit gehen würde.

Denn warum sollte jemand das Leben von nichtzahlenden Gästen  leichtfertig aufs Spiel setzen dürfen und das von zahlenden nicht?

@Franz577

Wo macht es einen Unterschied

In dem Augenblick, in dem Angehörige oder Geschädigte klagen.

Die Versicherung und die Staatsanwaltschaft werden IMMER abklopfen, ob du deine "seemännische Sorgfaltspflicht" eingehalten hast. Und Teil dieser Sorgfaltspflicht ist, dass du "deine Kenntnisse und Fähigkeiten nicht überschätzt". Das wird in aller Regel durch Nachweisführung "apriori" geschehen; also durch Nachweis, dass du durch Prüfungen bewiesen hast, dass du in der zum Unfall führenden Situation über die dabei zur Vermeidung des Unfalls erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt hast.

In beiden Fällen wären 5 Menschenleben ausgelöscht, also warum müssen meine Kenntnisse so immens besser sein, wenn ich Leute gegen Gebühr herumschippern möchte?

Weil das Risiko geringer wird, je mehr du weißt und kannst. 

Du hast es ja schon selbst angedeutet mit dem "in die Suppe spucken lassen", daß es dabei der Gewerbe-Lobby nur darum geht, nicht zu viel Konkurrenz zu haben

Das ist natürlich auch ein nicht unwesentlicher Grund (gerade Binnen, wo du fast schon zwingend berufliche Patente, also eine jahrelange Ausbildung, brauchst, obwohl es im Laufe der Zeit zwar voller aber eben auch sehr viel sicherer geworden ist).

Aber, glaube es oder nicht, ich sehe auf dem Wasser ständig Leute, bei denen mir sich die Nackenhaare aufstellen... Und so manches Mal schlage ich die aktuellen Meldungen nach, ob diese Darwin-Award-Anwärter darin auftauchen...

( https://de.wikipedia.org/wiki/Darwin\_Award )

Und - obwohl (oder gerade weil?) ich eine Lern-Plattform betreibe, auf der man sich super-einfach auf den Sportbootführerschein vorbereiten kann - auch ich würde sofort unterschreiben, wenn es heißen würde: "Ausbildung? Für den Sportbootführerschein? Mindestens 3 - 6 Monate Vollzeit!"

Doch solange die Vorbereitungen auf die Sportbootführerscheine nur "gewerbliche Abzocke" darstellen, halte ich mit meiner Lern-Plattform dagegen: "'Genauso schlecht' können wir auch. Und dazu sogar noch billiger." ;)

Nur zum Vergleich: Früher dauerte eine Ausbildung zum Matrosen runde 10 - 12 Jahre. Auch heute noch dauert eine Ausbildung alles in allem runde 5 Jahre. Und die Leute stehen nicht den ganzen Tag breitbeinig an Deck, kraulen sich die Eier und spucken ab und zu ins Wasser, während sie darüber nachdenken, welches Tattoo sie sich im nächsten Hafen stechen lassen, nachdem sie ihre Freundin im dortigen Hafen beglückt haben... ;)

Den Sportbootführerschein schaffst du innerhalb von 3 Tagen, wenn du dich ein bisschen ranhältst. Mit NULL Vorerfahrung. Mit NULL Kenntnissen (auch nach der Prüfung). ... Da klafft schon rein von diesen Zahlen her eine gewaltige Lücke, nicht wahr?!

Denn warum sollte jemand das Leben von nichtzahlenden Gästen  leichtfertig aufs Spiel setzen dürfen und das von zahlenden nicht?

Weil man hier vor allem auf die "kapitalistische Blockade" setzt: Wer daran kein Geld verdient, hat auch weniger Interesse, fremde Leute durch die Gegend zu schippern. Das senkt das Risiko. Denn auf Menschen, die einem nahe stehen (Familie, Freunde, etc.) achtet der Mensch naturgemäß mehr, als auf "zahlende Fremde"...

@Unsinkable2

Ok, klingt schlüssig. Wobei der Staatsanwalt nach einem Unfall auch nur dann Nachprüfungen anstellen kann, wenn der Bootsführer selbst diesen überlebt hat.

Aber wer seine Kenntnisse überschätzt und mit mehreren Leuten verunglückt, der säuft ja dann selbst meist auch noch mit ab. Somit wird sich das wohl nie ganz verhindern lassen, den Tote kann man nicht mehr zur Rechenschaft ziehen.

Wobei ich mich aber dann auch frage, wie so eine Untersuchung durch den Staatsanwalt aussehen würde, sofern der Bootsführer überlebt hat. Wenn er den Besitz des SBF nachweisen kann, dann hat er sich doch genauso fahrlässig oder unfahrlässig verhalten wie jemand, der erweiterte Kenntnisse hat, aber ebenfalls verunglückt ist. Letzterer eigentlich sogar noch deutlich mehr, denn er hätte es besser wissen müssen.

Und der Logik, daß jemand umsichtiger handelt, wenn er Familie und Freunde auf dem Boot hat als bei zahlenden Fremden kann ich nur bedingt folgen. Vielmehr ist es in der Praxis doch so, daß man gerade bei Freunden eher mal "Fünfe gerade" sein läßt oder aus Imponiergehabe etwas Unüberlegtes macht, weil man da weniger Angst vor Konsequenzen hat, falls was schiefgehen sollte.

Bei zahlenden Fremden hingegen will man sich ja zum Einen diese Einnahmequelle nicht entgehen lassen und muß auch mit deutlich drastischeren Folgen rechnen, wenn sich jemand durch einen Fehler des Bootsführers verletzen sollte (vom Tod will ich ja gar nicht reden).

Und ganz "für lau" fahren bei mir auch Freunde und Bekannte nicht mit, denn zumindest eine Spritkostenbeteiligung verlange ich da bei größeren Törns schon. Aber das hat ja mit gewerblicher Nutzung nichts zu tun, weil das ja nur meine Unkosten deckt, und die nicht einmal immer ganz. Aber daß man sich bei dem enormen Spritverbrauch, den so ein Boot hat, als Gast ein wenig an den Unkosten beteiligt, versteht sich ja von selbst.

@Franz577

Wobei der Staatsanwalt nach einem Unfall auch nur dann Nachprüfungen anstellen kann, wenn der Bootsführer selbst diesen überlebt hat.

Nun, deine Zettel und Scheine werden namentlich registriert. Über das Boot kommt man in aller Regel schnell auf den Schiffsführer. Und den Namen des Bootes bzw. sein Kennzeichen kann man - wenn es sich nicht gerade in einer Gasexplosion völlig pulverisiert hat oder an völlig unzugänglicher oder unbekannter Stelle gesunken ist - jederzeit nachlesen.

Aber wer seine Kenntnisse überschätzt und mit mehreren Leuten verunglückt, der säuft ja dann selbst meist auch noch mit ab. 

Solche krassen Fälle sind extrem selten. Viel häufiger kommt es vor, dass man "mit 6 Leuten rausfährt und mit 5 Leuten zurückkommt"...

Wenn er den Besitz des SBF nachweisen kann, dann hat er sich doch genauso fahrlässig oder unfahrlässig verhalten wie jemand, der erweiterte Kenntnisse hat, aber ebenfalls verunglückt ist

Nicht zwingend, denn nicht jeder Unfall ist vermeidbar. Darüber hinaus kann auch die Schwere des Unfalls reduziert werden ... wenn man weiß, wie.

Vielmehr ist es in der Praxis doch so, daß man gerade bei Freunden eher mal "Fünfe gerade" sein läßt oder aus Imponiergehabe etwas Unüberlegtes macht, weil man da weniger große Angst vor Konsequenzen hat, falls was schiefgehen sollte.

Das ist dann aber "privates Risiko bei voller Kenntnis der Sachlage" und nicht" Pech, weil man dem gesellschaftlichen Schutz vertraut" hat. Es ist eben einfach schwierig, zu jedem gewerblichen Anbieter zu gehen und sich erst mal einen Lebenslauf geben zu lassen, bevor man aufs Boot steigt, nicht wahr?!

Aber das hat ja mit gewerblicher Nutzung nichts zu tun, weil das ja nur meine Unkosten deckt, und die nicht einmal immer ganz.

Rööööööchtöööööch! Das hast du fein beobachtet.

Schwierig wird's erst, wenn diese Leute sagen, sie seien von dir genötigt worden "Geld gegen Transport; und ohne Geld keine Mitfahrt". Dann wird man dir im Zweifelsfall anders gegenübertreten; und dann wird dich u. U. auch die Versicherung fallen lassen...

Insofern ist schon eine "Sprit-Beteiligung" eine rechtliche Grauzone, die sich schnell zu deinem Nachteil entwickeln kann...

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Wie gesagt, es ist ein reiner FREIZEIT-Führerschein. Der gibt dir nicht das geringste Recht, - wofür auch immer - Geld zu verlangen. Wenn du die Spritkosten nicht allein tragen kannst, zwingt dich niemand, mit dem Boot rauszufahren oder dir überhaupt so ein Boot zuzulegen...

@Unsinkable2

Das mit der Spritkostenbeteiligung ist ja im Grunde genommen nur ein Gebot der Fairneß. Natürlich zwingt mich niemand, mit anderen Leuten rauszufahren, aber diese Leute zwingt auch niemand, bei mir mitzufahren, wenn sie mit meinen Konditionen nicht einverstanden sind.

Im Gegenteil sind viele sogar sehr froh, jemanden zu kennen, wo sie nur mal gegen eine Spritbeteiligung auf einem Motorboot mitfahren können, weil sie das so billig sonst nirgends bekommen.

Die Leute, die bei mir mitfahren, haben jedenfalls auch ihren Spaß, also warum sollte dann nur ich alleine auf allen Kosten sitzenbleiben? Ist ja beim Mitfahren mit dem Auto dasselbe bzw. wenn man bei jemandem zuhause eingeladen ist, bringt man ja auch irgendwas mit. Somit nichts Ungewöhnliches, zumal ich ja auch noch andere Unkosten wie Liegeplatzgebühr, Wartung etc. habe, die da gar nicht mit reinfließen.

Und natürlich kann man mit seinen Mitfahrern vorher mündlich vereinbaren, daß man die Spritkosten untereinander teilt.


Das Geld bekomme ich dann bar auf die Kralle und da gibt es auch nichts Schriftliches, was besagt, daß sie zu einer Zahlung verpflichtet wären. Somit kann mir letztlich niemand nachweisen, daß ich auch nur einen Cent von irgend jemandem bekommen habe.

Aber nur die Unkosten erstattet haben zu wollen ist ja ohnehin keine
Gewinnerzielungsabsicht, was Voraussetzung dafür wäre, um von einer gewerblichen Nutzung sprechen zu können.

Ich sehe da also gar kein Risiko.

@Franz577

Das mit der Spritkostenbeteiligung ist ja im Grunde genommen nur ein Gebot der Fairneß.

Das ist eine häufig gebrauchte Ausrede. Genauso wie die, dass "der Skipper freizuhalten" ist.

Doch rechtlich ist es bereits tiefe Grauzone. Der erste Freund, der da quer schlägt, kann gewaltige Flurschäden anrichten.

Natürlich zwingt mich niemand, mit anderen Leuten rauszufahren, aber diese Leute zwingt auch niemand, mit mir mitzufahren, wenn sie mit meinen Konditionen nicht einverstanden sind.

Ohne dich würde es nicht gehen. Also trägst du auch die rechtliche Last. Selbst wenn man dich zwingen würde, könnte es zu der paradoxen Situation kommen, dass du zivilrechtlich von deinem Gegner zur Kasse gebeten wirst, während du strafrechtlich eine Verurteilung deines Gegners erwarten könntest.

Aber nur die Unkosten erstattet haben zu wollen ist ja ohnehin keine Gewinnerzielungsabsicht



Du handelst in der Absicht, deine Kosten zu senken. Auch die Zielstellung der Senkung von (Un-)Kosten ist also bereits Gewinn(erzielungsabsicht)! 

Im Gegenteil sind viele sogar sehr froh, jemanden zu kennen, wo sie nur mal gegen eine Spritbeteiligung auf einem Motorboot mitfahren können, weil sie das so billig sonst nirgends bekommen.

Auch im deutschen Recht gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Geld bekomme ich dann bar auf die Kralle und da gibt es auch nichts Schriftliches, was besagt, daß sie zu einer Zahlung verpflichtet wären.

Es gibt bereits entsprechende Fälle. Und dort hat allein die Aussage, dass "Kostenbeteiligungen zwingend" waren, gereicht. 

Tatsächlich darf nach einschlägiger Rechtsprechung kein wie auch immer geartetes Verhältnis "Beförderung gegen Geld" entstehen; ganz egal, ob du es "Kostenbeteiligung" oder "Eintrittsgeld" nennen willst. Und das weder freiwillig noch erzwungen. Auch "Kostenbeteiligungen" sind also im Freizeitbereich nicht "statthaft", sondern "Grauzone"...

@Unsinkable2

Mag ja alles sein, nur praxisfremd ist das Ganze schon. Sowas ist ja eigentlich in vielen Lebensbereichen Gang und Gäbe (wie gesagt, z.B. bei Fahrgemeinschaften oder anderen Gefälligkeiten, Einladungen etc.)

Aber wie du richtig sagst, wo kein Kläger, da kein Richter.

Und selbst ein Richter kann nur verurteilen, wenn etwas zweifelsfrei nachweisbar ist.

Bei einer Spritkostenbeteiligung, die mündlich vereinbart und in bar entrichtet wurde, ist das faktisch unmöglich.


Und die Sache mit dem Zwang verstehe ich auch nicht ganz:

Wie würde es denn aussehen, wenn mich jemand "zwingt", ihn mit dem Boot mitzunehmen und was könnte er dann noch gegen mich geltend machen?

@Franz577

Bei einer Spritkostenbeteiligung, die mündlich vereinbart und in bar entrichtet wurde, ist das faktisch unmöglich.

... naja ... Wenn dein Bekannter dich verklagt und sagt "Ich musste Kostenbeteiligung leisten.", kannst du nur dagegen halten mit "Nope. Ich habe keinen Cent bekommen."

... da sind wir dann schnell im Bereich des Strafrechts.

Wenn es dann noch Zeugen gibt, oder wenn andere berichten, dass du das früher aber öfter (oder sogar "immer") so gemacht hast, dann hast du schnell neben der zivilrechtlichen auch noch eine strafrechtliche Verfolgung am Hacken.

Und dann wäre es eine Frage des Einzelfalls, ob du da noch wieder rauskommst. In jedem Fall wäre aber dein persönlicher Ruf anschließend ziemlich ruiniert...

Wie würde es denn aussehen, wenn mich jemand "zwingt", ihn mit dem Boot mitzunehmen und was könnte er dann noch gegen mich geltend machen?

Unzähliges. "Unverhältnismäßigkeit" beispielsweise...

@Unsinkable2

Mag ja alles sein, nur praxisfremd ist das Ganze schon.

Du gehst von falschen Voraussetzungen aus, Franz.

Der SPORTBOOT-Führerschein soll dich in die Lage versetzen, auf rechtlich sichere Weise und mit angemessenen Kenntnissen (Ha! Ha!) deinem Hobby zu frönen. 

Nochmals. DU. DEINEM. Nicht: "Du, zum Nutzen Dritter.", sondern "Du. Deinem."

Wenn du mehr willst, beispielsweise "erlaubte Kostenbeteiligungen" (auch die Fahrkarten der Weißen Flotte sind rechtlich und betriebswirtschaftlich nichts anderes als "Kostenbeteiligungen"), dann MUSST du aufsockeln und dich nach beruflichen Scheinen und gewerblichen Erlaubnissen umsehen.

Und da werden dann en passant auch noch zahlreiche zusätzliche Anforderungen an dein Boot gestellt, um das Risiko bei der "Personenbeförderung" zu minimieren und Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

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Dass sich die "gängige Praxis" eingeschliffen und manche Krebsgeschwüre, etwa das ultimative Freihalten des Skippers, erzeugt hat, ändert an dieser Rechtslage nichts.

@Unsinkable2

Das ist aber alles zugegebenermaßen sehr konstruiert.

1. Warum sollte mich jemand verklagen, den ich auf seinen Wunsch hin mitgenommen habe und der mir gut gesinnt ist?

2. Eine Spritbeteiligung ist für viele (zurecht) so selbstverständlich, daß sie gar nicht auf die Idee kommen würden, daß das nicht erlaubt wäre (was ich ja nach wie vor für absurd halte).

3. Selbst wenn einer aus der Reihe tanzen würde und mir ans Bein pinkeln wollte, dann gibt es immer noch andere, die ganz sicher zu mir halten und abstreiten würden, daß sie mir Geld gegeben hätten. Und das relativ gefahrlos, da ihnen das Gegenteil erst recht niemand nachweisen könnte.

4. Als Angeklagter muß man sich nicht selbst belasten und darf auch lügen bzw. alles abstreiten, was einem vorgeworfen wird. Das ist keine Strafttat.

5. Inwiefern sollte da mein Ruf ruiniert sein, wenn man mich freisprechen müßte? Was höchstwahrscheinlich wäre, sofern es überhaupt zu einer Anklage käme, da die Staatsanwaltschaft kaum ein öffentliches Interesse bejahen würde, wenn jemand meint, er müßte mich wegen einer freiwillig entrichteten und vorher vereinbarten Spritkostenbeteiligung verklagen.


Nein, was ich nicht begriffen habe:

Wie sollte mich jemand dazu zwingen können, ihn mit dem Boot mitzunehmen?

@Franz577

Warum sollte mich jemand verklagen, den ich auf seinen Wunsch hin mitnehme und der mir gut gesinnt ist?

Beispielsweise, weil es körperliche Schäden gegeben hat. (Das ist der häufigste Fall.) Oder weil sich ein "Freundschafts-Streit" entwickelt. (Das ist seltener, kommt aber auch vor.)

Eine Spritbeteiligung ist für viele (zurecht) so selbstverständlich, daß sie gar nicht auf die Idee kommen würden, daß das nicht erlaubt wäre (was ich ja nach wie vor für absurd halte).

Meistens interessieren sich die Leute erst dann für das Recht, wenn sie Recht bekommen wollen. Spätestens ihr Anwalt wird es ihnen also erklären.

Selbst wenn einer aus der Reihe tanzen würde und mir ans Bein pinkeln wollte, dann gibt es immer noch andere, die ganz sicher zu mir halten und abstreiten würden, daß sie mir Geld gegeben hätten.

Jetzt konstruierst du strafrechtlich relevante - und vor allem praxisferne - Fälle. ;) Abgesehen davon: Es gibt IMMER Leute, die dir nicht 100%-ig wohlgesonnen sind. Und seien es nur die Liegenachbarn am Steg. Das sage ich dir aus 40 Jahren Praxis-Erfahrung... ;)

Als Angeklagter muß man sich nicht selbst belasten und darf auch lügen bzw. alles abstreiten, was einem vorgeworfen wird. Das ist keine Strafttat.

Auch hier irrst du: Das Lügen vor Gericht ist immer strafbar. Punkt. (Guckst du § 153 StGB) Davon gibt es auch nicht die geringste Ausnahme. Du hast aber das Recht zu schweigen; also NICHTS zu sagen. 

Inwiefern sollte da mein Ruf ruiniert sein, wenn man mich freisprechen müßte?

Weil auch deine Freunde anfangen könnten zu überlegen, ob du sie nicht auch bei nächstbester Gelegenheit in die Pfanne haust....

Zumindest ICH wäre in diesem Fall die längste Zeit dein Freund gewesen, weil ich einfach keinen Bock darauf hätte, ständig damit rechnen zu müssen, dass du mich als nächsten bei günstiger oder ungünstiger Gelegenheit bereitwillig über die Klinge springen lässt.

Darüber hinaus wissen ja nicht nur unmittelbar Beteiligte von der tatsächlichen Situation. Und die reden. Über dich. Oft sehr, sehr bereitwillig. ... Man könnte es auch "Klatsch" nennen, wenn Seeleute sowas machen würden. ;)

Und nicht zuletzt ist die gegnerische Versicherung, die für die eventuellen körperlichen Schäden ihres Versicherten aufkommen muss, mehr als nur ein bisschen daran interessiert, einen Zahler für diese Runde zu finden.

da die Staatsanwaltschaft kaum ein öffentliches Interesse bejahen würde

Du verwechselst Zivil- und Strafrecht. Das "öffentliche Interesse" gibt es nur in besonderen Fällen im Strafrecht. 

Die Klage auf Schadenersatz, Rente oder ähnliches läuft vor einem Zivilgericht. Und die kennen kein "öffentliches Interesse", weil es IMMER um "Einzelfälle" geht...

Wie sollte mich jemand dazu zwingen können, ihn mit dem Boot mitzunehmen?

Denke dir doch etwas aus. Mir ging es um die plastische Veranschaulichung einer Situation, in der du nicht frei entscheiden kannst und damit (scheinbar) nicht die Verantwortung für die Situation trägst.

@Unsinkable2

Das mit den körperlichen Schäden ist aber ein Fall, der nur unter widrigsten Umständen eintritt. Und dann müßte ja auch erst mal ICH dafür verantwortlich sein, um überhaupt für eine Anklage relevant zu werden.

Und ein Streit ist das Eine, aber eine Klage das Andere. Wegen eines Streits klagt man nicht gleich und auf die Idee, mich allein dafür zu verklagen, weil ich eine Spritkostenbeteiligung verlange, muß man erst mal kommen.

Die Liegenachbarn oder alle anderen Leute, die bisher noch nicht mit mir mitgefahren sind, werden davon kaum etwas mitbekommen. Ich stelle mich ja nicht an den Steg und halte meine Hand auf, wo dann alle schön brav ihr Geld reinlegen. Und geredet werden kann meinetwegen viel. Vor Gericht zählen nur Fakten und Beweise.

Naja, und wer mich verklagt (weswegen auch immer), ist allein ab diesem Moment schon nicht mehr mein Freund, ganz unabhängig davon, wie die Sache für mich ausgeht. Deshalb hat das aber nichts mit anderen Freunden von mir zu tun, denn was sollte ich denen anhaben wollen?

Und nein, auch wenn du scheinbar wirklich viel Ahnung von Seemannschaft hast, aber was das Lügen vor Gericht angeht, da irrst leider DU! Lies dir doch mal bitte selbst den § 153 StGB durch. Findest du darin irgendwo das Wort "Angeklagter" oder "Beklagter"? Dort steht lediglich, daß man als ZEUGE oder SACHVERSTÄNDIGER zur Wahrheit verpflichtet ist, aber auf einen Angeklagten trifft das definitv nicht zu. Er kann sowohl schweigen, aber auch lügen, um seine eigene Haut zu retten, ohne daß das für ihn (zusätzliche) straftrechtliche Konsequenzen hätte. Und das wird dir auch jeder Jurist bestätigen.

@Franz577

Und ein Streit ist das Eine, aber eine Klage das Andere. Wegen eines Streits klagt man nicht gleich und auf die Idee, mich allein dafür zu verklagen, weil ich eine Spritkostenbeteiligung verlange, muß man erst mal kommen.

Das hat auch niemand gesagt, Franz.

Nochmals: Es darf in der Freizeit-Schifffahrt auf SBF-Basis KEIN - ich wiederhole KEIN - wie auch immer geartetes Verhältnis "Beförderung gegen Geld" existieren. Wird dir das, beispielsweise mit einer zwangsweisen Kostenbeteiligung, nachgewiesen, ist es ein Verstoß gegen geltendes Recht.

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Meist entwickelt es sich also auf folgendem Wege:

Irgendjemand zieht sich an Bord eine Verletzung zu. Warum auch immer. Dieser Jemand hat eine Versicherung. Und die wird dann sehr schnell ganz allein aktiv, wenn's viel Geld kostet: "Finden wir jemanden, der die Rechnung bezahlen kann?

Und da ist in allererster Instanz der "Skipper" dran: Hat er gegen irgendein Gesetz, eine Vorschrift oder ein Gebot verstoßen, so dass wir ihm mindestens eine Teilschuld (und damit Teilkosten) anhängen können? 

Dann kommt die Kostenbeteiligung ins Spiel, denn sie ist auch ein Indikator für "nicht seemännisches & ggf. gesetzwidriges Verhalten". Und - *zack!* - schon sitzt du in der (Teil-)Schuldfalle.

Da muss noch nicht die geringste "Boshaftigkeit" deiner Reisegäste dir gegenüber drin stecken. Doch auch das kommt immer wieder vor: 

Zwei Freunde streiten sich, zoffen sich. Es entsteht ein verbitterter Streit. Und dann werden Dinge hochgekocht und Leichen aus dem Keller geholt, von denen man nie geglaubt hat, dass sie noch jemals wieder das Licht der Öffentlichkeit erblicken würden...

Die Liegenachbarn oder alle anderen Leute, die bisher noch nicht mit mir mitgefahren sind, werden davon kaum etwas mitbekommen.

Nun wird's aber albern, Franz. 

Sie bekommen es mit, wenn du es mehr als ein paar Mal machst. Es lässt sich gar nicht vermeiden; nicht zuletzt, weil das Unrechtsbewusstsein vielen Leuten völlig abgeht. Schon allein die Selbstverständlichkeit, mit der du hier darüber sprichst, sorgt dafür.

Frage mal deine Nachbarn, was die alles über dich wissen. Und setze dich vorher hin, damit du dir beim Umfallen nicht weh tust.

Und geredet werden kann meinetwegen viel. Vor Gericht zählen nur Fakten und Beweise.

Wie gesagt: Da kommen schnell "gewohnheitsmäßiges Verhalten" und andere verbale Spielarten der Juristerei ins Spiel. 

Und nein, auch wenn du scheinbar wirklich viel Ahnung von Seemannschaft hast, aber was das Lügen vor Gericht angeht, da irrst leider DU! Lies dir doch mal bitte selbst den § 153 StGB durch. Findest du darin irgendwo das Wort "Angeklagter" oder "Beklagter"?

Auch da bringst du etwas durcheinander, Franz.

Vor Gericht ist JEDER "Zeuge", der etwas zum Vorfall aussagen kann. Auch ein "Angeklagter" oder "Beklagter" wird als Zeuge vernommen. Denn er IST Zeuge der Situation (vorausgesetzt, er hat nicht im Koma gelegen).

Deshalb spricht das Gesetz nur von "Zeugen".

Dementsprechend sagt auch der RA in deinem Link nichts anderes. Er betont lediglich, dass die Lüge nicht das eigentliche Strafmaß in einem - Achtung! - Strafrechtsprozess verschärfen dürfe. Es darf dir aber unbesehen davon beispielsweise durchaus auch ein zweiter Prozess gemacht werden, der nur die Lügen zum Gegenstand hat. Und dann greift ebendieser § 153 StGB...

@Unsinkable2

Ok, aber jedenfalls war meine Aussage, daß man als Beschuldigter lügen darf, grundsätzlich nicht falsch.

Und um nochmal auf die Verletzungen zurückzukommen:

Wenn einem meiner Fahrgäste auf einer Bootstour etwas zustößt, was nicht auf ein Fehlverhalten meinerseits zurückzuführen ist, inwiefern sollte ich dann eine Teilschuld bekommen, nur weil ich eine Spritkostenbeteiligung bekommen habe? Was hat das mit der Unfallursache zu tun? Vielleicht weil einer meiner Mitfahrer gestürzt ist, als er gerade seinen Geldbeutel herausholen wollte? Nein, also irgendwo muß man die Kirche schon noch im Dorf lassen, oder?

Und was heißt "zwangsweise"? Die Spritkostenbeteiligung erfolgt bei mir immer auf freiwilliger Basis. Ich habe noch nie jemanden dazu unter Androhung von Gewalt gezwungen. Wer mir nichts geben will, der fährt halt nicht oder nicht mehr mit, ganz einfach. Aber da kann man ja nicht von einem "Zwang" sprechen, weil niemand gezwungen ist, mit mir mitzufahren.

Und nein, meine Stegnachbarn bekommen davon wirklich nichts mit. Warum sollten sie und warum sollte das nicht vermeidbar sein? Sie sehen doch höchstens, wie ich zusammen mit anderen Leuten auf meinem Boot rausfahre und nach einer Weile wieder mit ihnen zurückkomme. Die kennen meine Mitfahrer nicht und wissen nicht, in welchem Verhältnis sie zu mir stehen. Und welche Abmachungen ich mit ihnen treffe oder nicht, wissen sie auch nicht. Also was soll an dieser Aussage jetzt albern sein? Abgesehen davon werden sie es mit ihren Mitfahrern vermutlich ebenso handhaben und daher gar nicht auf die Idee kommen, daß das eine "Grauzone" oder was auch immer ist.

Mir ein "gewohnheitsmäßiges Verhalten" von was auch immer nachzuweisen zu können, halte ich daher für ausgeschlossen. Ich mache das ja nicht täglich und mit hunderten verschiedenen Leuten, die dann alle dem Gericht bekannt sind und unabhängig voneinander gegen mich aussagen würden. Also gib doch mal zu, daß die Wahrscheinlichkeit von negativen Konsequenzen für einen Skipper, der mündlich eine Spritkostenbeteiligung in bar mit seinen Mitfahrern vereinbart, im Promillebereich liegen dürfte.


Das ist mir neu. Ich habe gelernt, solange ich Privat fahre, gibt es keine Begrenzung.