Gibt es beim Nachlassgericht eine zweite Testamentseröffnung desselben Testaments?
Angenommen es liegt ein "Berliner Testament" vor. Ein Ehepartner ist verstorben. Der andere erbt. Dem Schlusserben ist eine Kopie des Testaments zugesandt worden. Alles korrekt.
Jahre später stirbt der zweite Ehepartner. Findet automatisch eine zweite Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht statt? Kann der Schlusserbe den Erbfall einfach auf sich zukommen lassen, wird er auch dieses Mal automatisch informiert? Die Testamentskopie aus der ersten Testamentseröffnung von vor vielen Jahren ist unterdessen verloren gegangen. Spielt das eine Rolle?
1 Antwort
Ein "Berliner Testament", ist meines Wissens nach, nach dem Ableben einer der Ehepartner erfüllt und somit auch erledigt, bis auf gemeinsam verfügte Klauseln. Der verbleibende Ehepartner, kann dann auch ein neues Testament verfassen. Und nur dieses Testament hat dann Gültigkeit. Wenn kein neues Testament aufgesetzt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Hier kannst Du Dich auch noch mal schlau lesen:
Was hindert denn die Schlusserben, einfach mal beim Nachlassgericht nachzufragen?
Der Fall hier ist anders. Es sind durch das Ehepaar beteits Schlusserben bestimmt worden. Also die Erben nach den wechselseitig bestimmten Ehepartnern. Diese sind durch die gemeinsame Bestimmung jeweils gebunden. Die Frage ist, ob die Schlusserben nach sehr vielen Jahren automatisch noch einmal durch das Nachlassgericht über den nun erst eingetretenen Erbfall informiert werden. Also ob eine zweite Testamentseröffnung stattfindet.