Gibt es Auflagen für Dartautomaten in Gaststätten?

2 Antworten

In steuerlicher Hinsicht gilt die entsprechende Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Darin heißt es i.d.R:
"Musikautomaten und Sportgeräte wie Billard, Dart-Gerät, Tischfußball, Taifun unterliegen nicht der Spielautomatensteuer"

oder vereinfacht "Geräte ohne finanz. Gewinnmöglichkeit sind nicht betroffen"

Dies regelt meines Wissens die Ligaspielordnung. Wenn es die Räumlichkeiten in der Gaststätte zulassen, muss zum Beispiel ein Mindestabstand seitlich von Wand zum Dartautomaten, bzw. von Dartautomat zu Dartautomat von 40 cm eingehalten werden. Und das Board muss beim Ligaspiel mit der vom Hersteller angegebenen Wattzahl beleuchtet sein. Nähere Infos unter:

http://www.edloev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=46&Itemid=54