GIbt die Bank auch Sozialhilfe empfänger einen Kredit?

9 Antworten

Natuerlich nicht! Banken sind nicht das Sozialamt sondern Unternehmen, die Gewinne machen muessen. Die wollen kein Geld verlieren sondern Geld verdienen!

Die drohende Obdachlosigkeit ist hier nicht hilfreich sondern ganz im Gegenteil so ziemlich das staerkste Kriterium fuer eine Kreditablehnung ueberhaupt.

Normalerweise nicht. Du kannst in solchen Fällen eher das Sozialamt um einen Kredit bitten.

Aaaaber - in Ausnahmefällen kann eine Bank bei einem wirklich guten und langjährigen Kunden vielelicht sogar mal für kurze Zeit eine kleine Kontoüberziehung einräumen. Mir ging das so, als ich vor einigen Jahren mal nach langer Krankheit Sozialhilfe bzw AG2 bezog und ich ganz schnell eine Rechnung bezahlen musste, die ich im Moment nicht bezahlen konnte. Ich sprach dann bei meiner Bank vor und erklärte dem Filialleiter die Situation, woraufhin mir gestattet wurde, das Konto zu überziehen. Unter der Voraussetzung, dass ich mein Konto binnen einer Woche wieder ausgleichen würde, was ich natürlich auch tat.

Entscheidend dabei war, dass ich auch in der Zeit in der ich Krankengeld und dann AG2 bezog, meine finanzielle Lage gut im Griff hatte. Es kann also in bestimmten Fällen möglich sein.

generell ist das aber verboten weil Banken keinen Vorschuss auf Staatliche Gelder geben darf ^^

@Motte165

Das ist aber schön, dass du glaubst, es besser zu wissen als der Filialleiter meiner Bank.

OMG, immer diese Klugschei... die zu allem ihren Senf geben müssen, auch wenn es noch so unnütz ist.

dann wohl eher ejinen dispo als einen kredit

Es kommt ganz auf die Bank an !!! Ich habe einen Bekannten der seid vielen Jahren bei der Sparkasse Kunde ist und vor ein paar Jahren auch ALG - 2 bezog.Der hat einen Kredit bekommen.Wenn die sehen,das Du Deinen Verpflichtungen sprich Deinen Zahlungen immer nachkommst könnte es durchaus sein,das Sie Dir einen Kredit geben.Die Aussagen das Du keine Sicherheiten hast kann ich nicht nachvollziehen.Bei der Sparkasse zählt selbst ALG - 2 als Einkommen.Was hat denn ein Arbeitnehmer der z.B. 900 € Netto Verdient als Sicherheit,KEINE!!! Denn wenn man ein Pfändungsschutzkonto hat,liegt bei ca.1050 € Netto,kommt auch die Bank nicht an ihr Geld,wenn man Schulden hat.Aber in Deinem Fall,würde ich ein Darlehn beim Jobcenter beantragen,das ist 1.Zinsfrei und 2.Musst Du es bekommen,wenn sonst eine Obdachlosigkeit droht.Die Rückzahlung wird mit Deinem laufenden Bezügen verrechnet und beträgt mindestens 10 % Deines Regelsatzes.

ALG 2 heißt das ich vor kurzem einen Job hatte , wenn ich aber schon länger keinen Job habe darf die Bank das nciht ^^

@Motte165

Was für ein Unsinn !!!

das ist doch schwachsinn du hast mit hartz 4 keine sicherheiten weik das nicht pfändbar ist also erzähl hier nicht son müll

@schaefchen5

Bevor du hier solche großen Töne spuckst,würde ich mich erst einmal schlau machen !!! Denn wenn man über kein P - Konto verfügt,sind selbst Sozialleistungen pfändbar. Wie erklärst du dir denn dann,das besagter Freund,selbst wo er ALG - 2 bezog,seinen Dispo von 1600 € behalten hat und er nicht von der Bank gekündigt wurde,das kann ich dir zu 100 % bestätigen,weil ich die Kontoauszüge selber gesehen habe, ich wollte es ihn nämlich auch nicht glauben.

Hallo USA93,

also ich bin auch Sozialhilfe Empfänger, also Hartz IV - Empfänger, und wollte auch einen Kredit haben und man sagte mir, dass ich nicht nur einen Job haben müsste, sondern dass ich auch schon über der Probezeit sein muss!

Also sprich, festen Job, festes Gehalt!

Und was die drohende Obdachlosigkeit angeht, da hat Heidrun1962a schon Recht, Hartz IV zahlt die Miete, es ist ein Bestandteil von Hartz IV!

Und selbst wenn Hartz IV zu wenig zahlen sollte, dann kann man eigentlich immer noch Mietzuschuß beantragen!

Es sei denn, die Wohnung ist zu teuer oder zu gross, dann wird wärmstens eine kleinere oder günstigere Wohnung empfohlen! Eigentlich ist das eine Aufforderung, denn wenn Sie das nicht machen, die zahlen Ihnen zwar schon noch die Miete, aber den Rest müssten Sie dann von der Regelleistung bezahlen, aber wenn Sie von drohender Obdachlosigkeit reden, dann wäre es wohl sehr zu empfehlen, wenn Sie sich eine andere Wohnung suchen würden!

Nein, in der Regel bekommt man weder einen Dispo-, noch einen Einzelkredit.

Warum auch? Man hat ja keine Sicherheiten, weder Einkommen noch Besitz. Hätte man Besitz der als Sicherheit gelten könnte, hätte sich den schon da Amt bzgl. der "Sozialhilfe" gegriffen.

Wenn es um Mietschulden etc. geht kann man vom Amt ein Darlehen bekommen. Die bezahlen dann die Schulden sofort an den Vermieter (man bekommt das Geld nicht ausgezahlt!). Ab sofort wird dann ein monatlicher Betrag von den Leistungen einbehalten. Dieser kann mehr oder weniger frei vereinbart werden, muss aber min. 10% der monatlichen Regelleistung betragen. Regelleistung = (bei ALG 2) 384 bzw 354 €. 10% davon = 38,40 bzw 35,40 €. Drunter geht laut Gesetz nicht.