Gezetzliche Vorschrift für Größe eines Zimmers
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wie groß ein Kinderzimmer, Krankenhauszimmer oder eine Gefängniszelle beispielsweise mindestens sein muss, um die Menschenrechte nicht zu verletzen?
6 Antworten
Zelle: 6-7m², eine richtige Regelung gibt es aber nicht.
Rest wohl eher ungeregelt.
Krankenhaus : Größe muss sinnvoll sein, zweck erfüllen. Nicht nen Tanzsaal darstellen.
Für Bewohnerzimmer im Heim oder in heimähnlichen Einrichtungen gibt es eine Mindestgröße für Einzel- und Mehrbettzimmer. Eine qm-Meter- Angabe für Kinderzimmer wird es nicht geben, für Zellen wäre gut möglich.
Gibts nur bei Tiere
Also bei Kinderzimmern und Krankenzimmern nicht. Dass es sowas bei Gefängniszellen gibt, könnte ich mir allerdings gut vorstellen.
also bei kinderzimmern nicht, aber die Menschenrechte dürfen nicht verletzt werden. Man sollte aufrecht stehen können, gestreckt drin liegen können, Es muss (das ist vorgeschrieben) ein Fenster haben, und das wars glaub ich.