GEZ weiterhin ignorieren bzw. Widerspruch einlegen oder zahlen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ruhe vor diesen Krä*en hast du leider nur, wenn du bezahlst, weil die Gerichtsbarkeit nur für selbige urteilt und die dadurch am längeren Hebel sitzen..

weil du garantiert verlierst, mußt du dann auch ein Vielfaches zusätzlich bezahlen, was dir richtig weh tun wird  - eigentlich ein Widerspruch, denn selbst wenn die theoretisch verlieren würden, haben die genug Geld, das alles auszusitzen und theoretisch locker zu bezahlen

Ignorieren bringt auch nichts, weil denen das diebische Freude macht, dich zu piesacken und vor den Kadi zu bringen - also haben die sich dann auf dich eingeschossen - du solltest die AfD wählen, weil die wenigstens einen neuen Bürgerrundfunk initiieren wollen, wenn sie denn das Sagen haben... da aber die Masse an Reichen ohnehin drüber lachen, weil sie im Geld schwimmen, hat die AfD keine Chance :-(

du solltest die AfD wählen, weil die wenigstens einen neuen Bürgerrundfunk initiieren wollen,

Die AfD möchte einen durch Steuern finanzierten Staatssender einführen. Das würde eindeutig gegen die Verfassung verstoßen.

@PatrickLassan

was würde gegen die Verfassung verstoßen? der Rundfunk bezieht seine Legitimation zum Zwecke der Information und Weitergabe derselbigen zum Volke doch von Staatgnaden wegen (parlamentarisch..)... was ist denn jetzt da der Unterschied?? Oder liegt dem Staat - wie du schreibst - nur daran, daß der Bürger für die Gebühren aufkommt??

Dann ist das doch ein Widerspruch?! Aber da weiß ohnehin die Linke nicht, was die Rechte will... Was hat überhaupt der Rundfunk mit der oder einer Verfassung zu tun??? Ist alles Quatsch in unserer Zeit des schnellen Geldes...

Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Gesetzes, dem Rundfunbeitragsstaatsvertrag von dir gefordert. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen allen Bundesländern, die für die Rundfunkgesetzgebung nach unserer Verfassung zuständig sind. Er ist notwendig, damit in allen Bundesländern gleiches Recht gilt. Dem Staatsvertrag haben alle Landesparlamente zugestimmt, anschließend wurde er in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlicht. Er ist damit ein ganz normales, für jedermann gültiges Gesetz.

Dieses Gesetz ist nach den bisherigen Prozessen auch verfassungsgemäß, denn es wurde in weit über mehr als 1000 Verwaltungsgerichtsprozessen bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht und auch von 2 Landesverfassungsgerichten als verfassungsgemäß bestätigt. Alle Kläger haben ihre Prozesse verloren. 

Du solltest dir daher weiteren Ärger mit zusätzlichen Kosten und womöglich einer Vollstreckung, die bis zur Kontopfändung oder auch Lohnpfändung gehen kann, ersparen und zahlen. Denn rumkommen wirst du um die Zahlung nicht. Ein Festsetzungsbescheid kann nämlich 30 Jahre gegen dich vollstreckt werden.

Wenn heute noch die GEZ Geld von dir will, sind es tatsächlich Betrüger. Die GEZ gibt es seit Ende 2012 nicht mehr.

Du hast internet über die du die öffentlichen sender erreichen könntest das reicht schon dafür gez zahlen zu müssen. Aber keine sorge.
Der Rundfunkgebühren Staatsvertrag ist generell ein Vertrag zwischen dem Staat Deutschland und der Rundfunkanstallt. Laut deutschen vertragsgesetz kann ein vertrag nur zwischen 2 parteien bestehen, dritte sind davon ausgeschlossen. In diesem fall ist das volk die dritte Partei.
Meiner meinung nach ist die Gez gesetzeswidrig.
Außerdem ist die Rundfunkgebührenanstalt nur ein betrieb laut deutscher betriebsverzeichnisse. Somit haben die keine hoheitsreche was forderungen angeht.

Leider hast du den unterschied zwischen Zivilrecht und Verwaltungsrecht nicht verstanden. Es ist kein Vertrag zu lasten dritter, das ist Zivilrecht.

egal ob zivil oder verwaltungsrecht. schon die tatsache das ein eingetragener betrieb von einem zahlungen fordert für sachen die einer zustimmung bedürfen ist gesetzeswidrig. das wäre das gleiche wenn ich mir ein zeitungsabo bestelle und dich für die zahlungen belaste.

Der Rundfunkgebühren Staatsvertrag ist generell ein Vertrag zwischen dem Staat Deutschland und der Rundfunkanstallt.

Falsch. Das ist ein Staatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern, der Gesetzeskraft hat.

Laut deutschen vertragsgesetz kann ein vertrag nur zwischen 2 parteien bestehen, dritte sind davon ausgeschlossen. In diesem fall ist das volk die dritte Partei.

Ebenfalls falsch. Nur im Zivilrecht sind Verträge zu Lasten Dritter verboten.

Außerdem ist die Rundfunkgebührenanstalt nur ein betrieb laut deutscher betriebsverzeichnisse.

Der Beitragsservice ist eine Art Inkassodienst der Rundfunkanstaltren, bei denen es sich um Anstalten öffentlichen Rechts und somit um Behörden handelt.

Ich würde lieber bezahlen bevor die dein ganzes Zeug pfänden. Das schlimmste, was du in Deutschland machen kannst, ist dem Staat Geld nicht zu zahlen. Da wird härter durchgegriffen als zum Beispiel bei Fußballhooligans...