"GEZ" Namensänderung verschwitzt. 2 Jahre rückwirkend zahlen?

4 Antworten

Da du ja offensichtlich beim Beitragsservice nicht gemeldet warst und auch nicht bezahlt hast, aber natürlich als Inhaberin einer Wohnung zahlen musst, ist die Forderung rechtmäßig. Sie ist auch nicht verjährt, da hinterzogene Rundfunkbeiträge nach der Rechtsprechung nie verjähren.

Dein Kumpel hat jedenfalls in diesem Fall total unrecht. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - der gesetzlichen Grundlage für den Rundfunkbeitrag - ist ausdrücklich das Gegenteil geregelt. Allein du als Beitragszahler bist zu allen Informationen gegenüber dem Beitragsservice verpflichtet. Das gilt für die Anmeldung, für jede Änderung und auch für die Abmeldung.

Mit denen ist nicht zu Spaßen und ich spreche hier aus Erfahrung weil ich fast in den Knast gegangen wäre durch Verweigerung.

Also melde dich da und ,ach ne Ratenzahlung.

wenn du weiter gezahlt hast, dann hast du eine Kundennummer und die teilst du der GEZ mit und das du unter der Nummer die Gebühren bezahlt hast. Dann mußt du nichts nachzahlen

Wenn Du über 2 Jahre hinweg für die nach der Scheidung neu angemietete Wohnung keine Rundfunkgebühren bezahlt hast, können diese nachgefordert werden.

Selbst die Verhängung eines Bußgeldes wegen Verletzung der Anzeigepflicht
wäre möglich. Dies kann theoretisch bis zu 1.000 € betragen.