GEZ Nachzahlung bei Neuanmeldung?

5 Antworten

Ich bezweifle das die die GEZ den Brief geschickt hat, die gibt es seit dem
1. Januar 2013 nicht mehr. Der Brief wird vom Beitragsservice ARD und ZDF sein. Auch wenn Du versehentlich auf einer falschen Anschrift gemeldet warst so wirst Du wohl oder übel den Rundfunkbeitrag ab Oktober 2013 nachentrichten müssen. Frei nach dem Motto, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

§12 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages besagt, dass du eine
Ordnungswidrigkeit begehst, wenn du z.B. 6 Monate lang den fälligen
Beitrag nicht oder nicht vollständig zahlst, es kann also auch noch ein Bußgeld auf dich zukommen.


1) die GEZ gibt es nicht mehr. Du hast also sicher keine Post von denen bekommen.

2) wenn Du dich im Oktober 2013 angemeldet hast, ist es egal, ob Du Hausnummer 6 oder 9 angegeben hattest. Die Beiträge sind doch dann abgebucht worden

3) Wenn Du mit Deiner Mutter in der Wohnung wohnst, werdet Ihr mittlerweile gemeinsam veranlagt. Die Rundfunkgebühr ist mittlerweile eine Haushaltsabgabe unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung wohnen.

Wenn du sein 2013 alleine wohnst und keine Beiträge bezahlt hast, musst du nachzahlen - da kommst du nicht drumrum.

Melde dich sofort und biete eine sinnvolle Ratenzahlung an - ich denke da an 50 Euro pro Monat oder mehr.

ja natürlich musst du das nachzahlen ab oktober 2013. das kannst du in raten zahlen. solltest du keine sozialleistungen beziehen, wirst du auch keine rückwirkende befreiung erhalten.

GEZ gibt es schon seit Jahren nicht mehr und, ja, Du musst nachzahlen.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

da ich mich nie mit so etwas selber auseinander setzen musste (dank der
lieben Mutti) habe ich nicht im entferntesten daran Gedacht

Willkommen in der Welt der Erwachsenen.

Unwissenheit schützt nicht vor einer Zahlungsverpflichtung.

Ich stelle diese Frage eigentlich weil laut einigen Beiträgen aus dem Internet Gilt das seit Januar 2013 es keine Rückwirkende Kontrolle mehr gibt. http://www.tagesspiegel.de/medien/gez-nachfolge-schwarzseher-muessen-nicht-rueckwirkend-zahlen/7317622.html

@slushi

Das betraf aber nur GEZ-Gebühren, nicht den seit 1. Januar 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt.

@slushi

Ach das richtet sich noch nach der GEZ ist ja wieder was anderes dann OK 

@slushi

Damals war es noch keine Haushaltsabgabe.

Steht ja auch im Artikel.

Die GEZ, die von 2013 an Beitragsservice heißen soll, werde bei dem geplanten Abgleich ihrer Daten mit denen aller Einwohnermeldeämter „bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013“ zurückgehen, sagte Eicher. Das
liege daran, dass für die alte Rundfunkgebühr das Vorhandensein von Empfangsgeräten, für den neuen Rundfunkbeitrag aber die Wohnung entscheidend sei. Es sei fast unmöglich rückwirkend nachzuweisen, wer vorher beitragspflichtig gewesen wäre.