Muss ich an die Gez nachzahlen obwohl ich in der Zeit Geld vom Amt bekommen habe?

3 Antworten

Geld vom Amt bekommen heisst wohl Hartz IV oder ALG II? Du musst für die Zeit nicht nachzahlen, wenn du mit deinem ALG II-Bescheid einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice gestellt hast und darauf einen entsprechenden Befreiungsbescheid von dort bekommen hast. Hast du dagegen den Antrag versäumt, so musst du für die Zeit trotzdem zahlen.

Sofern du keinen Befreiungsantrag gestellt hast, musst du zahlen.

Wenn du keinen Befreiungsantrag gestellt hast mit dem entsprechenden Schein vom leistenden Amt, musst du zahlen.

GEZ gibt es nicht mehr. Es gibt den Beitrasgsservice.