GEZ in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Hallo Zusammen, leider ist mir der folgende Sachverhalt noch nicht ganz klar und je mehr ich darüber lese, desto unklarer wird es mir eigentlich;-)) Ich bin seit kurzem zu meiner Freundin gezogen, welche bereits GEZ-Gebühren für ihren TV und das Radio bezahlt. Bin ich nun auch für den gemeinsam (im Wohnzimmer) genutzten TV gebührenpflichtig? Mein Einkommen ist über dem Satz zur Gebührenbefreiung.
Die GEZ schreibt dazu folgendes, was mir aber unverständlich wirkt, und ich mich frage ob nun beide zahlen müssen oder nur eine Person. Danke Euch
"In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Ausnahmen: Baden-Württemberg (SWR), Hamburg (NDR)."
9 Antworten
Hallo Mike2525,
in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind durch die Anmeldung eines Partners seine eigenen Geräte sowie alle gemeinschaftlich genutzten Geräte (z.B. TV im Wohnzimmer) abgedeckt.
Der andere Partner muss sich dann nur noch anmelden, wenn er eigene Geräte hat, das wären z.B. Geräte in einem eigenen Zimmer, ein eigenes internetfähiges Mobiltelefon oder ein eigenes Kfz mit Autoradio.
Da "eigene" Zimmer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eher selten sind (meistens werden alle Räume gemeinschaftlich genutzt), akzeptiert es die GEZ auch ohne weiteres (d.h. sie fragen nicht ständig nach), wenn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur ein Partner angemeldet ist.
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss nur eine Person GEZ-Gebühren zahlen. Der Fernseher und/oder das Radio des Partners gelten als Zweitgeräte. Für sie muss man keine Gebühren zahlen.
Diese Regel gilt für fast ganz Deutschland. Nur in Baden-Württember und Hamburg gibt es andere Regeln.
Alles klar jetzt?
jeder der in einer wohnung gemeldet ist,und nicht zur familie gehört und über 18j und in vollarbeit steht, ist an der gez-gebühr gebunden
das gibt es nicht >keine geräte< zu haben, alles andere riecht nach betrug
ist doch ganz einfach. einer der Partner meldet seine Geräte AB!!! Dann entfällt die Berechnung. Man kann auch an die GEZ schreiben und mit einem Beleg der Stadtverwaltung beweisen, dass man in einer Wohnung lebt. Melderegisterauskunft und Kopie Mietvertrag in dem beide stehen. Einfacher ist es aber, dass einer sich Abmeldet mit dem entsprechenden Formular und meldet, dass die Geräte abgeschafft wurden.
Nur einer von euch muss bezahlen. So ist es jedenfall bei uns uns solange du nicht in BaWü oder Hamburg wohnst. Dort ist es anders geregelt. Mein Verlobter und ich zahlen alle drei Monate etwas über 50 Euro. Dies gilt für alle unsere Geräte.
Falsch,nicht wenn ich keine Geräte habe und auch mit denen einen Vertrag geschlossen habe.