GEZ bzw. ARD ZDF Beitragsservice will doppelt kassieren, ist das rechtens?
Hallo,
Also ich bin 2011 mit meinem Freund zusammengezogen und habe die GEZ Beiträge bis 2014 bezahlt, da mein Freund ab 2014 wegen dem Erhalt von Bafög befreit war. Nun fordert die ehemalige GEZ von meinem Freund Beiträge für den Zeitraum 2011-2014. Obwohl ich denen bereits schriftlich mitgeteilt habe, dass wir eine Wohnungsgemeinschaft bilden . Leider war ich zu gutgläubig und hab die schreiben nicht per Einschreiben verschickt.
Nun meine Frage wie kann man sich dagegen wehren bzw kann man es überhaupt ?
Danke schon mal =)
4 Antworten

Dass Beiträge ab 2011 gefordert werden, kann nicht sein. In der Zeit vor dem 1.1.2013 gab es noch die Rundfunkgebühr. Die war nur zu zahlen, wenn man mit einem Rundfunkgerät bei der GEZ gemeldet war. Dann prüfe, ob es sich evtl. um einen Betrugsversuch handelt. Ist es das nicht, so war in der Zeit ab 2013 der neue Rundfunkbeitrag nur einmal pro Wohnung zu zahlen. Für die Zeit hast du ja die Beiträge für die Wohnung bezahlt. Du musst allerdings auch für die Zeit zahlen, in der dein Freund befreit war, weil die Befreiung nur für ihn persönlich gilt. Selbst wenn er tatsächlich gar nicht befreit war - man ist nämlich nicht einfach automatisch befreit, wenn man BAföG bezieht, sondern muss mit dem BAföG-Bescheid als Nachweis einen extra Antrag beim Beitragsservice stellen und bekommt dann einen Befreiungsbescheid - muss nur einmal gezahlt werden. Dein Freund sollte dann dem Beitragsservice mitteilen, dass für die Wohnung schon von dir gezahlt wird und - unbedingt - deine Beitragsnummer angeben. Mit Einschreiben schicken wäre nicht schlecht, noch besser Einschreiben-Rückschein.

da mein Freund ab 2014 wegen dem Erhalt von Bafög befreit war
Du aber nicht und da nicht alle Mitglieder einer Wohnungsgemeinschaft Anspruch auf Befreiung haben, muss ein Beitrag bezahlt werden.
Nun fordert die ehemalige GEZ von meinem Freund Beiträge für den Zeitraum 2011-2014.
Alles bis einschließlich 31.12.2012 könnt ihr ignorieren, da man nachweisen müsste, dass Rundfunkgeräte zum Emfpang bereit gehalten wurden. Ab 01.01.2013 ist für die Wohnung ein Beitrag zu entrichten.

Schick einfach nochmal die Befreiung und gut ist. Der Beitrag ist ey nur für einen Haushalt. (Ab 05/2014 war das glaube ich???) Ansonsten bezahle es nicht. Die kommen bei dem Zeugs ey nicht mehr hinterher. Und noch ein Tipp. Wenn ihr bezahlt, dann macht das unter vorbehalt, da diese "Steuer" ey nicht rechtens ist. Schaut im Internet! Hat mir sehr geholfen.

Erstens ist es keine Steuer, zweitens sind alle bisherigen Klagen gescheitert.
Das ist umstritten. Selbst die Promoventin des neuen Rundfunkbeitrags - Anna Terschüren - spricht von einer Quasi-Steuer. Und die ist sicher keine Analphabetin, da sie sich jahrelang mit dem Thema beschäftigt hat und sogar beim NDR (oder WDR (?)..egal) in der Finanzabteilung gearbeitet hat.

Selbst die Promoventin des neuen Rundfunkbeitrags - Anna Terschüren - spricht von einer Quasi-Steuer. ... die ist sicher keine Analphabetin
Frau Terschüren ist aber auch keine Juristin.

Nein natürlich nicht. Indivualberatung findest du bei Holger Kreymeyer auf fernsehkritik.tv
Die Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag war ab 1.1.2013.
Erstens ist es keine Steuer, zweitens sind alle bisherigen Klagen gescheitert.
Falls du dich auf die 'berühmten' Schreiben beziehst, die man im Internet findet: Die meisten kann man vergessen, da die Verfasser juristische Analphabeten sind, die i.d.R. nicht einmal die Unterschiede zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht kennen.