GEZ befreiung, nur durch soziale Aufstockung, bekomme aber Wohngeld?
Hey Leute,
eine etwas komplexere Frage. Nun ich beziehe seit fast einem Jahr Wohngeld und nun kam ein Brief das ich GEZ Gebühren zahlen muss. Ich habe mich natürlich direkt informiert, da ich davon noch nie gehört habe und auch noch nicht solange alleine wohne. Nun habe ich einen Antrag auf Befreiung gestellt und als Vorlage mein Wohngeldbescheid abgegeben und eine Ablehnung erhalten. Kurz darauf habe ich dort angerufen und nachgefragt wie genau man sich befreien lassen kann, da selbst Harz IV Empfänger mehr Geld bekommen. Ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung in der ich ausgezahlt monatlich nur 360€ netto bekomme. Zudem kriege ich 417€ monatlich Kindergeld/Elternzuschuss. Nun meine Frage: Am Telefon wurde mir gesagt das ich zur Befreiung ein Nachweis brauche das ich entweder eine Aufstockung der sozialen Leistung erhalte (ALG II) oder eine Ablehnung.
Jetzt habe ich nur folgendes Problem: Wenn ich ALG II beantrage dann wird mir das Wohngeld wohl gestrichen: Laut ALG II Rechner würde ich knapp 408€ bekommen, also wäre es nicht sinnvoller aufs Wohngeld zu verzichten und dafür ALG II zu bekommen? Ich verstehe einfach nicht was ich machen soll, ich will mich nur von den GEZ Gebühre befreien lassen, da ich es nicht einsehe 200€ nachzuzahlen wenn ich so schon kaum Geld habe..
LG
5 Antworten
Nun selbst wenn du ALG - 2 beantragen würdest und Anspruch darauf hättest, würdest du diese Forderung von 200 € begleichen müssen, man kann sich zwar rückwirkend befreien lassen, aber dafür müssen vorher auch die Voraussetzungen erfüllt gewesen sein, in deinem Fall wäre das nicht so.
Anders wäre es wenn man z.B. schon 1 Jahr ALG - 2 bezogen hat und dann eine solche Forderung käme, dann hätte man die Voraussetzungen für dieses 1 Jahr ja auch schon erfüllt, auch wenn man die Befreiung noch nicht beantragt hat.
Was zahlst du denn an Warmmiete und was hast du an Brutto Vergütung, was musst du z.B. monatlich an Fahrkosten und weiteren berufsbedingten Aufwendungen wegen der Ausbildung zahlen ?
Beim Wohngeld gibt es keine Befreiung, da könnte nur eine Härtefallregelung beantragt werden, die käme aber nur dann durch, wenn du nach Zahlung des monatlichen Beitrags weniger hättest als dir an Bedarf ALG - 2 vom Jobcenter zustehen würde.
Sieht jetzt nicht gut aus.
Befreiung geht wenn in der Ausbildung und man in einem Förderprogramm (Bafög, BAB) ist oder wenn man Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) erhält.
Es könnte eine Härtefallregelung geben, wenn dein monatliches Einkommen deinen sozialen Bedarf um wenger als die monatlich fälligen Gebühren übersteigt. Aber auch den Bedarf übersteigst du.
Das ist richtig.
Das stimmt nur bedingt. Der Wohngeldanspruch entfällt nur, wenn dein Anspruch auf aufstockende Leistungen beim Jobcenter höher ist, als das bewilligte Wohngeld. In dem Fall würdest du dann außerdem auch von der Rundfunkgebühr befreit.
Das ist doch eine Überlegung wert.
Im Wohngeldbescheid steht: Zitat: "Der Ausschluss von Wohngeld erfolgt bereits bei Beantragung einer der vorgenannten Leistungen." (dazu zählt unter anderem ALG II)
Richtig, der Wohngeldbezug berechtigt nicht zur Befreiung von der Rundfunkgebühr.
Du könntest höchstens mal durchrechnen lassen, ob du unter die sog. Härtefallregelung fällst.
Lass dich doch am Sozialamt/Jobcenter beraten. Wenn du Anspruch auf die Aufstockung von ALG II hast und dann auch noch mehr Geld in der Tasche und dazu noch die Beitragsbefreiung bekommst, dann bist du doch besser dran als nur mit Wohngeld. Selbst wenn du dann zuerst aufs Wohngeld verzichten müsstest, aber dann sicher die bessere Aufstockung bekommst, wäre das doch ein guter Weg.
Ähhh... wenn du arbeitslos bist, wird dir die Kaltmiete gezahlt.
Bin ich nicht, mache eine Ausbildung bekomme aber nur 360€ ausgezahlt
Müsste man in der Ausbildung oder zu wenig verdient nicht auch befreit sein
nein leider nicht
Wohnst du nicht bei deinen Eltern ?
nein
wohne alleine
BAB bekomme ich nicht da ich eine schulische Ausbildung mache, und diese nicht anerkannt wird. ALG II (Leistung zur Aufstockung) kann ich beantragen, jedoch verfällt dann das Wohngeld.