GEZ Befreiung bei Krankheit/Berufsunfähigkeit und Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV wer kennt sich da aus?

1 Antwort

So lange du ALG I bekommst, kannst du dich leider nicht befreien lassen. Diese Leistung wird nicht wegen deiner Bedürftigkeit gewährt, sondern weil du als Arbeitnehmer und damit gleichzeitig Versicherter bei der Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Es ist eine reine Versicherungsleistung, die in der Höhe von deinem früheren Lohneinkommen abhängig ist.

Deine Umschulung, die von der DRV bezahlt wird, führt auch nicht zu einer Befreiung, weil du auch dadurch nicht in die Bedürftigkeit rutschst.

gorbi210 wie ist es dann aber mit der Ausbildung?Diese ist Gesundheitsbedingt notwendig nach dem Sozialen Gesetzbuch?Geld aus meiner Arbeitslosenversicherung bekomme ich nur weil der Rententräger und die BG der lahmarschigste Verein sind die ich je kennenlernen durfte.Wenn ich nicht auf das Geld angewiesen wäre wärend der Ausbildung hätte ich schon 3 Ausbildungsstellen gehabt.Mein Krankengeld ist ausgelaufen und somit rutscht man in die Arbeitslosigkeit obwohl das AA absolute Leistungssperre hat und nur mein monatliches Geld überweisen darf.Dürfen mich arbeitstechnisch weder beraten noch sonst irgend etwas.