GEZ Antwortenbogen trotz Befreiung abschicken?
Vor Kurzem bin ich in eine Studentenwohnanlage eingezogen und habe auch etwas später einen Brief von der GEZ über den Rundfunkbeitrag bekommen. Die Wohnung ist von mir bislang noch nicht angemeldet worden.
Da ich aber als Student BAföG erhalte, wollte ich einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Diesen habe ich über entsprechende Internetseite erstellt und habe am 14.10.15 mit dem entsprechenden original Bescheid (BAföG-Bescheid) an die GEZ verschickt, also nur zwei Blätter. Nun habe ich aber riesen Zweifel ob ich es überhaupt richtig gemacht habe in der Hinsicht, dass ich den Antwortbogen aus dem Brief nicht ausgefüllt und mit versandt habe. An dieser Stelle wünschte ich, ich hätte früher gefragt. Ich dachte halt, wenn ich die Befreiung beantrage muss ich den Antwortbogen nicht versenden.
Wie muss ich das jetzt doch machen? Muss ich den Antwortbogen doch schicken? Und muss ich noch die Angaben zur Zahlungsweise angeben, wo ich einen Antrag auf Befreiung bereits an GEZ verschickt habe? Und bekomme ich eine Bescheinigung, dass mein Befreiungsantrag angenommen wurde?
Ich bitte Sie um Rat und Hilfe in dieser dummen Situation und Danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten.
2 Antworten
Das geht schon so in Ordnung, wie du es gemacht hast. Mit dem Befreiungsantrag hast du dich gleichzeitig für deine Wohnung angemeldet. Du bekommst nach einer gewissen Zeit - die haben beim Beitragsservice immer noch enorme Rückstände - eine Anmeldebstätigung und einen Befreiungsbescheid. Falls der Beitragsservice den Antwortbogen noch beantwortet haben will, wird er dich daran erinnern. Dann solltest du antworten, dabei allerdings am besten schon im Besitz einer Beitragsnummer sein, die du mit der Anmeldebestätigung bekommen hast. Diese gibst du dann an, dann ist die Sache erledigt.
du musst deine wohnung zu allererst anmelden und dann kannst du die befreiung abschicken. sonst wissen die haben die ja keine ahnung wen die befreien sollen ;)
ich hab es einfach die anmeldung und den antrag auf befreiung in zwei briefe getan und dann gleichzeotig abgeschickt... :)
kleiner tipp :) solltest du in ner wg wohnen, frag mal ob die wohnung schon angemeldet ist. und die wohnung ist befreit sobald auch nur ein mitbewohner bafög erhält und den antrag auf befreiung eingereicht hat. also brauchen die anderen in der wg sich dann keine sorgen mehr machen :)
meine mitbewohnerin ist nicht befreit. da aber die wohnung nur ein mal angemeldet werden muss (ich habe das übernommen mit bafög befreiung) gilt auch die befreiung für jeden. haben uns da extra noch mal auf dem bafög amt erkundigt :)
und GEZ heisst das nicht mehr. aber ich denke die leute wissen was es heißt und nicht so dumm wie bei einer frage von mir über GEZ wenn dann gesagt wird: ich hab gedacht das bezog sich auf 2 jahre vorher (weil da hieß es noch GEZ).
aber ich denke das wird zumindest bei denen, die es noch als gez kennen, noch lange so verankert bleiben ;)
ginger - sag deiner Mitbewohnerin, dass sie schon mal Geld beiseite legen soll. Wenn sie keine eigene Befreiung hat, ist sie zahlungspflichtig und wird eine entsprechende Nachforderung bekommen.
Die Auskunft vom Bafögamt wurde missverstanden oder ist einfach falsch.
das kenn ich anders .. sobald auch nur einer in der WG nicht befreit ist zahlt der