GEZ: Anmeldung bei Partnerschaft (ungleiche Nachnamen)

5 Antworten

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Natuerlich weiss die GEZ bzw. der neue 'Beitragsservice' nicht, wie Ihr wohnt, also muesst Ihr das erklaeren. 1 Anmeldung genuegt pro Haushalt, eine 2. Anmeldung - so vorhanden - kann mit Hinweis auf die 1. Anmeldung mit Angabe der Teilnehmernummer wieder abgemeldet werden. Es ist auch gleichgueltig, wer den Mietvertrag hat oder so etwas; es gilt, dass sich einer der Bewohner eines Haushalts anmeldet, dann ist der gesamte Haushalt abgedeckt. Nachweise uebers Zusammenleben muessen nicht erbracht werden, das sieht der Beitragsservice ja auch aus den Daten vom Einwohnermeldeamt. Falls es dennoch Zweifel gibt, wird der Beitragsservice Euch anschreiben, dann koennt Ihr immer noch antworten.

Alles klar?

Durch die Neuregelung 2013 zahlt nur noch der Haushalt.

Heidelberry 
Fragesteller
 04.01.2013, 15:53

und wie ist das bei Wohnblöcken mit mehreren Haushalten???

Zyogen  04.01.2013, 16:01
@Heidelberry

Es zahlt jeder Haushalt - unabhängig davon, ob sich ein Haushalt in einem Ein-Familien-Haus oder einen Wohnsilo befindet.

Heidelberry 
Fragesteller
 04.01.2013, 16:03
@Zyogen

"Muss ich der GEZ irgendwie beweisen, dass wir uns einen Haushalt teilen? (z.B. durch Vorlage eines Mietvertrags)"

DeGott  04.01.2013, 16:08
@Heidelberry

"Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: „Eine Wohnung - ein Beitrag“ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen."

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml

soweit mir bekannt ist, wird diese gebühr nun wohnungsbezogen erhoben

Heidelberry 
Fragesteller
 04.01.2013, 15:52

ja schon klar, aber muss ich bei der GEZ beweisen dass wir uns die Wohnung teilen??? Er könnte ja auch im gleichen Wohnblock leben und einfach nur mein Nachbar sein!!!!

Zyogen  04.01.2013, 16:03
@Heidelberry

Vermutlich steht er zusammen mit Dir im Mietvertrag? Im Extremfall genügt sicher eine formlose Erklärung des Vermieters.

littlehelper50  04.01.2013, 15:52

Aber genau das muss ja gegenüber der Stelle bewiesen werden. Ich denke, einer der Beteiligten muss sich schriftlich darüber äußern, dass ihr eine Wohngemeinschaft habt. Wenn die einen Beweis wollen, werden sie es anfordern.

Da steht m.W. näheres: http://www.rundfunkbeitrag.de/

Heidelberry 
Fragesteller
 04.01.2013, 15:57
@littlehelper50

danke, das wollte ich wissen^^

Die GEZ-Gebühren werden seit diesem Jahr bekanntlich nicht mehr personenbezogen oder nach Anzahl der Geräte bzw. Haushalte berechnet, sondern fällt pro Wohnung auch nur einmal an. Selbst wenn Ihr in dieser Wohnung mit 2 Haushalten (oder 2 verschiedenen Namen) wohnt. Melde Dich also (als Hauptmieter? gemäß Mietvertrag) bei der GEZ an. Sollte Dein Partner nun irgend wann eine Nachfrage erhalten, kann er dies ja problemlos erklären.

Heidelberry 
Fragesteller
 04.01.2013, 15:57

na hoffentlich klappt das so einfach

schoenehaende  04.01.2013, 16:23
@Heidelberry

so sieht es zumindest die Theorie vor

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