GEZ als Fürzahler?

3 Antworten

Es ist korrekt, dass du dir das Geld von deinem Exmann zurück holen musst. Damit hat der Beitragsservice nichts zu tun, denn die hatten einen Anspruch auf die Gebühren, wenn auch aus deiner Sicht für die falsche Wohnung.

Wenn er es nicht freiwillig einsieht, dann wirst du gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen zur Geltendmachung deiner Forderung. Beauftrage am besten einen Anwalt damit.

OK, danke. Aber das die GEZ hier eigentlich falsch / unkorrekt abgebucht hat und eine interne Verrechnung / Umbuchung vornehmen müsste, zählt nicht?

@Petersilie74

Nein. Denn die Pflicht, Änderungen zu melden liegt bei jedem einzelnen Bürger. Woher sollte sonst der Beitragsservice davon wissen. Du hast es selber versäumt, dich auf deine Wohnung anzumelden nach dem Auszug deines Exmannes. Dann wäre das abgebuchte Geld auch deinem Beitragskonto gutgeschrieben worden.

Auch von mir leider eine für dich negative Antwort. Du hättest dich nach dem Auszug deines Mannes beim Beitragsservice anmelden müssen. Dann hättest du beim Prüfen deiner Kontoauszüge gemerkt, dass du doppelt zahlst und hättest mit einem Widerspruch bei der Bank die Abbuchung zugunsten deines Mannes stoppen können. Die Beitragsnummer ist immer personenbezogen, daher hat sie dein Ex mit in seine neue Wohnung genommen.

Du solltest zum Anwalt gehen. Vielleicht kann er deinem Ex ein wenig mit einer Strafanzeige drohen, denn eigentlich liegt da ja eine Art Diebstahl vor. Dann zahlt er vielleicht freiwillig.

Gehe zum Scheidungsanwalt und laß das klären!

OK. Dass ist Weg Nr. 2, denn es gibt noch mehr, was er nicht zahlen will....

Was hat ein Scheidungsanwalt damit zu tun???`?

Mir geht es eher darum, dass die GEZ von meinem Konto mit einem somit ungültigen Sepa-Mandat abgebucht hat und nun nicht direkt verrechnen will.