GEZ als Azubi mit 360netto einkommen?
Hallo Leute,
ich bin Azubi im zweiten Lehrjahr und bekomme monatlich 440€ Brutto, da die Ausbildung Dual ist werden Studien gebühren über meine Arbeit finanziert. Ich beziehe eine eigene Wohnung und wohne knapp 400km von meinen Eltern alleine. Meine Miete beträgt 500€. Um über die Runden zu kommen bekomme ich von meinen Eltern das Kindergeld 192€ sowie 220€ als Unterhalt für mich. Da es sich damit auch nicht sehr gut lebt habe ich BaB beantragt, diese wurde abgelehnt da es keine anerkannte Ausbildung ist. Kurz darauf habe ich Wohngeld beantragt weshalb ich monatlich nochmal 122€ bekomme. Zusammengefasst habe ich 900€ im Monat, aber auch nur weil mich meine Eltern unterstutzen. Von diesen 900 gehen 400€für Miete, 40 für Internet sowie Strom Wasser etc. nochmal knapp 80€. Ich habe 380€ im Monat und soll jetzt auch noch GEZ bezahlen für etwas was ich nichtmal benutze? Ich brauch schon Hilfe meine Miete zu zahlen, habe bereits eine Befreiung beantragt welche abgelehnt wurde da ein Wohngeldbescheid nicht reicht. Da ich auch nicht behindert bin oder sonstiges und BaB nicht bekomme da ja die Ausbildung nicht "anerkannt" ist kann ich mich nicht befreien lassen.
Kennt jemand eine Lösung? vielleicht etwas worauf ich mich befreien lassen könnte? Ich finde es lächerlich das ich mit so wenig Geld bezahlen muss und leute die teilweise mehr haben durch Bafög oder ähnlichem befreit werden.
3 Antworten
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen
- Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
- Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro
Bafög-Babbezieher haben in der Regel sehr viel weniger Geld als Du. 900 € ist wenig zum leben, aber mehr als Bafögsatz.
Leider nicht.
Kenne das Problem. Befreiung gibt es starr nur bei BaföG, ALG II, etc.
Allein wegen geringen Einkommens gibt es keine Befreiung. Du müsstest einen staatlichen Sozialbescheid vorlegen, bei dem vorher dein Einkommen und dein Vermögen als zu niedrig eingestuft wurden. Also BAföG oder ALG II. Da du arbeitest, und deine Ausbildung als solche ja nicht anerkannt wird, könntest du es vielleicht noch mit einem Antrag auf Aufstockung nach ALG II beim Jobcenter versuchen.
Wenn der abgelehnt werden sollte und danach dein Einkommen um nicht mehr als 17,50 € zu hoch sein sollte, hast du einen Anspruch auf Befreiung als Härtefall.
Nun das sind zwar Einnahmen, aber was im Endeffekt nebenbei noch drauf geht und eig. unentbehrlich ist sind:
Sagen wir mal ich hab 974€
Gut, davon gehen 500€ für Miete 40€ für Internet (welches ich brauche für schulische Zwecke) und 40€ Strom, Im Monat hab ich knapp 400€. Jetzt kommen andere Sachen, sei es die Nachzahlung von einem Jahr von 300Euro an den Bauverein, oder eine Einmalige Gebühr von 70€ von der Telekom, Kleidung, dann sind wir ganz schnell mal bei 150-200€ die ich vllt. im Monat noch habe für Nahrungsmittel. Ich wohne 500km von meinen Eltern entfernt und bin komplett mit allen Kosten auf mich alleingestellt.
Jetzt habe ich nur ein Problem, ich kann ALG II nicht beantragen da ich Wohngeld bekomme, sprich wenn ich ALG II beantragen würde, würde mein Wohngeld gestrichen werden, was ich mir nicht leisten kann. Auch wenn es nur für einen Monat wegfällt, wäre das schon extrem schlecht.
bauverein und telekom sind ja einmalige dinge, kleidung muss man auch nicht mehr wie 50€ monat ausgeben. Ich will dir natürlich nicht aufzeigen wie du dein Geld auszugeben hast, nur bin ich immer wieder erstaunt was viele als muss unbedingt sein empfinden.
Wenn Wohngeld wegfällt übernimmt das das Arbeitsamt. ALG II ist miete dabei.
meine Frage ist, wenn ich ALG II beantrage und das Wohngeld dadurch schon bei beantragung wegfällt und dann ALG II abgelehnt wird dann ist ja im endeffekt beides weg oder nicht?
hm... gute frage. müssten die Ämter unter sich abstimmen ggf.. normal würde ich sagen ALG2 beantragen, sobald bescheid da is Wohngeldstelle mitteilen und dort abstellen lassen.
im Wohngeldbescheid steht man muss unmittelbar nach Antrag der Behörde das mitteilen, nun ist das Problem wenn ich ALG II beantrage und es abgelehnt wird das, das Wohngeld wegfällt und wenn ich einen neuen Antrag einreiche wieder 3-4monate nichts bekomme, da es immer ewig dauert bis anträge bearbeitet sind
du kannst es ja mitteilen dass du ALG2 beantragt hast, aber es noch nicht genehmigt wurde und daher der Wohngeldbezug bis zur genemigung aufrecht erhalten werden soll. Hast du einfach mal mit der Wohngeldstelle gesprochen?
Ist das Wohngeld denn so hoch, dass du mit der ALG II-Aufstockung schlechter dran bist?
aufstockung fällt IMHO raus weil er dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht, und Befreiung (ich nehme mal an es ging schon um den Härtefall) hatte er ja schon erfolglos beantragt.
Was ich aber seltsam finde ist wie er auf zusammengefasst 900€ kommt, ich komme da auf 974€. Das ist jetzt nicht wahnsinnig viel, für einen Azubi aber doch ne Menge (unabhängig wie ich generell zur Rundfunkabgabe stehe). Einen Härtefall sehe ich persönlich da auch nicht.