GEZ Adresse aus Datenbank löschen?

9 Antworten

Kann ich die Institution auffordern, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu löschen?

Auffordern kannst du sie, aber tun werden sie es sicher nicht.

Bin ich einen Vertrag mit denen Eingegangen, als ich meine Adresse angegeben habe?

Ein Vertrag zwischen dir und dem Beitragsservice (ehemals GEZ) ist nicht erforderlich, da der Rundfunkbeitrag aufgrund eines Staatsvertrags erhoben wird.

Im Internet habe ich Beispielformulare gefunden, die auf die verletzten Grundgesetzparagraphen Bezug nehmen

Diese Beispielformulare sind in der Regel von juristischen Analphabeten verfasst. Es gibt bisher Urteil von den Verfassungsgerichten zweier Bundesländer, wonach der Rundfunkbeitrag nicht gegen die Verfassung verstößt.

Übrigens; Das Grundgesetz hat Artikel und keine Paragraphen.

Wenn die Rundfunkgebühr durch einen Vertrag abgezeichnet ist, muss es doch möglich sein, den Vertrag zu beenden,

Das ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag#Deutschland

Ich will ungerne mit meinem Halbwissen herumfuchteln, aber wenn ich das richtig verstehe, hat die BRD keine Staatsgewalt, da sie rechtmäßig kein legitimer Staat ist. Demnach dürfte Sie keinen Staatsvertrag unterzeichnen, oder liege ich hier falsch?

@Wupbanz

Da liegst du Meilenweit falsch. Das sind Verschwörungstheorien.

@Nemesis900

Es sei noch hinzugefügt, dass es sich dabei um rechtsextreme Thesen handelt, mit dem Ziel der Wiedereinführung des nationalsozialistischen Staates.

@Wupbanz

Schau Dich einfach mal um. Dann wirst Du sehen, daß die BRD ein Staat ist und Staatsgewalt besitzt.

Wenn ich eine USA AG gründe, verwandelt sich die USA ja auch nicht in eine Aktiengesellschaft.

@Haglaz

Ich frage mich ja immer, was die Verfasser solcher tollen Briefe machen, wenn dann eines Tages bei ihnen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und das Geld eintreiben will.

Ob die dann auch mit dem diese DIskussion führen wollen?!?

@koten

danke, ja, das ergibt auch sinn, ich habe nur "gehört", dass die BRD rechtlich gesehen aber nie legitimiert wurde... nicht, weil mans nicht wollte, sondern weil die Verträge anders aufgesetzt waren... Da werde ich mich aber am Besten einfach erstmal erkundigen

@Knarff

Ja.

Da gibt es genug Fernsehberichte drüber. Da sie ja die Existenz der BRD verleugnen, hat ihrer Meinung nach kein Gerichtsvollzieher irgendein Recht, bei ihnen Geld einzutreiben.

Das Kraut, das die Rauchen, möchte ich auch mal antesten.

@Wupbanz

Sich genauer erkundigen, ist immer gut. Leider tun das die wenigsten. Du bist da anscheinend die positive Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Ach ja. Das mit der USA AG bezieht sich darauf, daß es eine BRD GmbH gibt. Das soll der tolle Beweis sein, daß die BRD kein Staat sei.

@koten

Achso, na dass das Quatsch ist, verstehe ich gut. Danke;) Naja, ohne Informationen braucht man auch nirgends den Mund aufmachen, finde ich. Aber ich finde das gesamte Thema schon fraglich (also die Runfunkgebühr, speziell auch Rückblickend auf die Fußball WM und so etwas wie Werbung vor dem Wetter (hier kann man vermutlich viel aufzählen))

@Wupbanz

Die öffentlich-rechtlichen haben nun einmal den Nachteil, daß sie einen auch direkt zur Kasse bitten. Die privaten bezahlen wir genauso, nur wird da das Geld von uns indirekt eingetrieben. Und schon kommt es zu dem Märchen, für die Privaten bräuchte man nicht zu zahlen.

@Wupbanz

Ich will ungerne mit meinem Halbwissen herumfuchteln, aber wenn ich das richtig verstehe, hat die BRD keine Staatsgewalt, da sie rechtmäßig kein legitimer Staat ist

Du liegst völlig falsch. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt sowohl über ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk sowie Staatsgewalt und ist somit entsprechend der 3-Elemente-Lehre ein Staat.

das ergibt auch sinn, ich habe nur "gehört", dass die BRD rechtlich gesehen aber nie legitimiert wurde.

Ein Staat ist ein Staat, wenn er die o.g. Kriterien erfüllt. Ein Staat bedarf somit keiner 'Legitimation' (durch wen denn auch?).

Nein du kannst dich da nicht raus löschen lassen. Ja es gibt einen Vertrag. Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Da du den nicht Unterschrieben hast kannst du ihn auch nicht kündigen. Du wirst nicht drum herum kommen deine Gebühren zu bezahlen.

Danke für die schnelle Hilfe,

ich habe gerade weitergelesen und gesehen, dass rechtlich gesehen, die BRD gar keine legitimierte Staatsgewalt hat. Die BRD demenstprechend kein Staatsvolk hat und die BRD somit garkein Recht hat, den Runfunkbeitragsstaatsvertrag zu unterzeichnen. Hinzukommt, dass ich dann garnicht eingeschlossen bin, da ich schließlich kein Staatsbürger der BRD wäre.

Aber ich will hier nichts groß ausweiten. Mit dieser Grundlage muss es doch aber möglich sein, rechtlich klar und deutlich den Runfunkbeitragsstaatsvertrag als für nichtig zu erklären...

wie ich das richtig verstehe obliegt die Zuständigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages den Ländern? Sollte ich mich mit dem Thema deshalb an meine Landesregierung wenden?

@Wupbanz

Tu das, die werden begeistert diesen Hinweis aufgreifen und sofortige Maßnahmen einleiten, um Dich von diesen gebühren zu befreien.

@Wupbanz

Das was du da über die BRD gelesen hast sind Verschwörungstheorien die von vorne bis hinten falsch sind. Das einzige was richtig ist ist das das ganze über die Länder läuft nämlich über die jeweilige Landesmedienanstall.

@Nemesis900

Hmm, die Sache mit der BRD werde ich mir noch einmal durchlesen. Danke erstmal. Das heißt doch, man müsste eigntlich die Politiker der Landesregierungen anschreiben und sie auf die Rechtsverstöße in Bezug auf die Gebühr hinweisen... Dann sind sie doch eigentlich "gezwungen" zu handeln, oder nicht?

@Wupbanz

Ja aber das gibt es keine Rechtsverstöße. Wurde auch schon vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

@Nemesis900

Ich bin leider kein Jurist, wäre hier sicherlich interessant, aber was ist mit Informationsfreiheit? (Durch den Beitrag werden selektierte Informationen bevorzugt) Dann, dass in der BRD ein zwischen zwei Parteien unterzeichneter Vertrag für dritte Parteien nicht gültig ist ( habe die genaue Formulierung leider nicht da) Dannn die Gleichberechtigung (was ich eben erläutert habe, dass Student eins bei gleicher finanzieller Situation den Beitrag zahlen muss, Student 2 aber nicht (da Bafögempfänger) Ich denke, es gibt sicherlich noch weitere Punkte zum Beispiel mit welchem Recht eine Institution, oder was auch immer die sind, meien Adresse einfach so von öffentlichen Einrichtungen erhalten darf. Das dürfen Unternehmen für gewöhnlich auch nicht.

@Wupbanz

Informationsfreiheit ist gegeben, es verbietet dir ja niemand auch andere Informationen zu beziehen. Das mit der dritten Partei geht in diesem Fall schon da es ein Staatsvertrag ist, das Gesetzt gilt ja für dich auch und das hasst du selbst nie unterschrieben. Doch das sie die Daten von den Meldeämtern bekommen dürfen ist auch genau geregelt.

@Nemesis900

Danke für die Hilfe erstmal.

@Wupbanz
Dann, dass in der BRD ein zwischen zwei Parteien unterzeichneter Vertrag für dritte Parteien nicht gültig ist

Das gilt im Zivilrecht. Ich habe dich schon einmal darauf hingewiesen, dass die Grundlage für die Erhebung der Gebühr ein Staatsvertrag ist und somit öffentliches Recht.

zum Beispiel mit welchem Recht eine Institution, oder was auch immer die sind, meien Adresse einfach so von öffentlichen Einrichtungen erhalten darf.

Auch das steht im Staatsvertrag.

@Wupbanz
gar keine legitimierte Staatsgewalt

Du solltest dich nicht auf rechtsextremen Seiten herumtreiben, da findest du noch allerlei mehr Schwachsinn dieser Art.

@Funship

Aber meist immer wieder dasselbe. Das einzige, was diese Leutchen perfekt beherrschen, ist copy&paste.

@PatrickLassan

Danke, ja das hat sich inzwischen geklärt. Tut mir Leid, ist nicht immer einfach, bei den ganzen Seiten heutzutage gleich durchzusehen.

Der Vertrag wurde zwischen den Bundesländern geschlossen, daher "Staatsvertrag", er wurde von allen Landtagen wie ein Gesetz beschlossen und dann im Gesetzblatt veröffentlicht. Damit ist er ein für jedermann geltendes Gesetz. Danach ist jeder volljährige Inhaber einer Wohnung verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, es sei denn für die gleiche Wohnung zahlt schon ein anderer Wohnungsinhaber. Nur wenn dies bei dir der Fall wäre oder du auswanderst, kannst du dich beim Beitragsservice abmelden. Deine Adresse wird aber nur gelöscht, wenn du dann dort keine Schulden mehr hast.

Man kann die Adresse nicht "löschen" lassen. Wenn du dich dich anmeldest, bekommt Der "Beitragsservice" so heißt das mitterweile korrekt!), deine Adresse vom Einwohnermeldeamt.

Und da das kein Vertrag im herkömmlichen Sinne ist, kann man den auch nicht beenden.

Was wäre denn die Alternative? Denkt mal nach Leute, bevor ihr hier die Abschaffung fordert!

1: Die Öffentlich-Rechtlichen Sender würden über Steuer finanziert. Folge: Die Sender würden abhängiger vom Geldgeber, dem Bund oder Land, je nachdem, wer zsutändig ist. Wenn die Sender nicht das machen, was DIE wollen: Steuerkürzung. Beispiel: Der Bayrische Rundfunk sendet nur Regierungstreue Sendungen, kritische oder linke Sendungen werden indirekt verboten, bzw offen boykottiert (Blick zurück im Zorn: Als TV nur über terrestrische Signale kamen, hat der bayrische Rundfunk bei unliebsamen Sendungen schon mal die Übertragung abgechaltet, zb bei "Report Baden-Baden")

2: Werbefinanziert. Muss beim besten Willen nicht sein: Die Privaten Sender kübeln genug Dreck in unsere Woohnzimmer :

@KantosKan

Es geht hier um etwas anderes. Erstens: Informationsfreiheit, mit der unterstützung der öffentliche rechtlichen Sender werden selektierte Informationen bevorzugt.

Wäre es eine steuer, würde sie vom Staat eingezogen werden. Demnach müsste sie anders gerechnet werden. Als Beispiel: mein Lebensminimum ist bei 597€ oder so angesetzt. Da ich kein Anspruch auf Bafög habe, sind meine Eltern rechtlich dazu verpflichtet, mir diese Summe zu zahlen. Nun ist die Regelung der Runfunkgebühr aber so, dass nur Befögempfänger von der Gebühr befreit sind. Lebe ich jetzt also unter dem angesetzten Lebensminimum, oder ist der für die Baföggebühr berechnete Betrag nicht das angesetzte Minimum? Wie auch immer, das verstößt gegen die Gleichheit vor dem Gesetzt, da ich unter gleichen Bedingungen weniger Einkünfte habe. Wäre es eine Steuer, würde das zumindest berücksichtigt werden. Ich habe nichts gegen Informierung des Volkes, aber was hier läuft ist sowieso etwas anderes... mal abgesehen davon, dass trotzdem Werbung eingblendet wird?

@Wupbanz
Wäre es eine steuer, würde sie vom Staat eingezogen werden

Und was würde das ändern (abgesehen davon, dass der Staat dann wesentlich mehr Einfluss auf die Programmgestaltung hätte als jetzt)? Man könnte die Steuer auf den Preis der Geräte aufschlagen, das wäre dann eine Art Verbrauchsteuer, oder man könnte das Benutzen der Geräte ähnlich besteuern wie man das Halten eines Kfz besteuert. Weder bei Verbrauchsteuern noch bei der Kfz-Steuer wird das Einkommen des Käufers bzw. Halters in irgendeiner Weise berücksichtigt, dementsprechend wäre das bei einer 'Fernsehsteuer' sicher auch nicht anders.

Du kannst eine Löschung beantragen; der Beitragsservice muss dieser aber nicht nach kommen.

Die Beitragspflicht ist gesetzlich geregelt; da kannst du kündigen, was du willst, es ist ohne Belang.