Gewohnheitsrecht für Freisitz?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Dieser ist nicht in unserem Mietvertrag verzeichnet. Jetzt möchte unser Vermieter diesen Freisitz für sich selber nutzen. Geht da so einfach?

Ja.

  1. Das Mietrecht kennt kein Gewohnheitsrecht.
  2. Der Freisitz zählt offenbar nicht zur entgeltlich vermieteten Mietsache und war euch daher bislang lediglich widerruflich zur Duldung überlassen.
  3. § 604 (3) BGB regelt den geltend gemachten Anspruch des Vermieters: "Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern."

G imager761

Es gibt im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht. Was nicht im Mietvertrag steht gehört auch nicht zur Mietsache. Euer Vermieter hat Euch also bisher kostenlos und großzügig dieses Teil nutzen lassen und will das jetzt nicht mehr. Fertig.

Da habt ihr aber einen netten Vermieter, der euch 15 Jahre lang den Freisitz hat kostenlos nutzen lassen. Nun will er den für sich und das ist sein gutes Recht. Der Freisitz gehört nicht zu eurer Mietsache und es ist euch vertraglich nicht einmal die Nutzung erlaubt. Ihr habt ihn euch sozusagen eigenmächtig angeeignet. Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.

Stellt sich die Frage - Was ist zu diesem "Gelände", das ihr seit 15 Jahren bewohnt, im Mietvertrag § 1 "Beschreibung der Mietsache" verzeichnet?

Wenn der Freisitz auf der gemieteten Fläche (Gelände) angelegt ist, gehört er zur Mietsache. Wer hat den Freisitz angelegt/erbaut?

Bitte präziser beschreiben.