Gewohnheitsrecht bei Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die StVO kennt kein "Gewohnheitsrecht".

Allerdings sind viele Straßenmeistereien so kulant, daß sie bei manchen Änderungen Hinweistafeln aufstellen wie z.B. "Achtung - geänderte Verkehrsführung", "geänderte Vorfahrtsregelung" und ähnliches.

Grundsätzlich gilt aber: Verkehrszeichen sind verpflichtend. Daß man gestern und die 50 Jahre vorher auf einem Streckenabschnitt 100 fahren durfte und seit heute nur noch 70, begründet kein Gewohnheitsrecht.

Vielen Dank für deine Antwort :)

im strassenverkehr muss man aufpassen und darf sich nicht auf gewohnheiten wie "da kam noch nie was" verlassen. man muss schauen, ob es gründe gibt, die geschwindigkeit zu reduzieren wie hinweise auf pannen oder baustelle oder eben ein schild, das ein bestimmtes tempo vorschreibt.

Okay, danke :)

natürlich gilt da kein gewohnheitsrecht. auch beim aufstellen z.b. eines stop-schildes muss da sofort angehalten werden und nicht erst nach einigen monaten

Dankeschön :)

Kein Gewohnheitsrecht...hier zählt die StVO

Ich hoffe sie machen es gleich, hat ja einen Sinn warum die die Schilder aufbauen...

Alles klar, danke :)