Gewohnheitsrecht auf Urlaub oder was?!
Hallo,
ich habe eine Problem was mich mittlerweile nachts vom Schlafen abhält. Mein Vorgesetzter und ich haben für nächstes Jahr fast zur selben Zeit Urlaub eingereicht. Wir überschneiden uns um eine Woche. Ich möchte aber nicht verschieben, da mein Vorgesetzter in den letzten 9 Jahren, die ich im Unternehmen bin, im Mai Urlaubsanspruch genommen hat - und diesen immer (!) erhalten hat, sehr zum Leidwesen aller anderen Kollegen. Nun ist es so, dass seine Frau Renterin ist und sie das ganze Jahr über verreisen könnten, da sie auch kinderlos sind. Jetzt hat unser Abteilungsleiter keine Entscheidung getroffen (Waschlappen!!) und übergibt die Entscheidung an die Geschäftsleitung. Und da ist nun mein Problem: Die alte Hexe die dort oben sitzt versteht sich privat bestens mit meinem Vorgesetzten und dessen Frau. Nun habe ich den Betriebsrat eingeschaltet, dass mein Vorgesetzter kein Gewohnheitsrecht aus DIESEN Monat hat und diesmal zurückstecken muss, insbesondere auch, weil ich mich mit meinem Mann ebenfalls für Urlaubsplanung absprechen muss. Ich habe in den letzten 9 Jahren immer so Urlaub eingereicht und ihm seinen MAI gelassen, aber so langsam ist das eine Frechheit! Mir bammelt es vor dem Gespräch, zumal sich mein Vorgesetzter als Opfer in dieser Sache sieht und sich auch so verhält! Kleines Beispiel: In der Mittagspause isst er kaum noch und klagt "wegen dem ganzen Streß" über Magengeschwüre und das er sich von seiner rechten Hand (ich) hintergangen fühlt. JA spinn ich denn??!! Und die Rolle kann er so gut, dass ich mittlerweile als fiese Zicke die ihren Kopf durchsetzten will gelte. Dabei bin ich es nur leid, ständig zurückstecken zu müssen. Wie sehen meine Chancen wohl aus? Der Betriebsrat steht soweit hinter mir, aber ich habe die Befürchtung dass genau zum Gespräch keiner der Mitglieder erreichbar sein wird und ich alleine in die Hölle des Löwens geschickt werde. Was sagt ihr dazu?
Lieben Gruß
Amelie
5 Antworten
Das Bundesurlaubsgesetz besagt:
"(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Wenn der Betriebsrat gute Arbeit gelesitet hat, dann hat er möglicherweise eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub abgeschossen, in der geregelt ist, wie man mit solchen Fällen umgeht. Weiterhin könnte es sein, dass es eine gemeinsame Urlaubskommission mit Beteiligung von Betriebsrat und Geschäftsleitung gibt. Diese würde dann gemeinsam darüber entscheiden, und nicht eine "Hexe" aus der Personalabteilung.
Allerdings musst du auch Argumente haben, die "aus sozialen Gründen" für dich sprechen.
Wenn Du weißt, das genau zu dieser Zeit ein anderer Kollege in den Urlaub fährt, warum habt Ihr Euch dann nicht abgesprochen?? Kommunikation ist das halbe Leben.
Das haben wir ja :) Dafür arbeiten wir schon zulange zusammen. Aber in dem Gespräch hat mein Vorgesetzter nicht die kleinste Unstimmigkeit geäußert und ist ne gute Stunde später beim AL gewesen. Nach so langer Zusammenarbeit hätte ich das nicht für möglich gehalten.
Tolles Betriebsklima! Bei uns ist es so, dass der Chef als letzter(!) seinen Urlaub einträgt!
Um es kurz und knapp zu halten: Du wirst dich der Entscheidung der Geschaeftsleitung fuegen muessen. Wenn du damit nicht einverstanden bist, musst du dagegen klagen.
Ist geplant.
Ein Gewohnheitsrecht auf eine bestimmte Urlaubszeit gibt es nicht. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen (wie schulpflichtige Kinder, etc.) unter Umständen einen sozialen Grund, aus dem du innerhalb eines bestimmten Zeitraum Urlaub nehmen musst, darauf muss die Geschäftsleitung unter Umständen Rücksicht nehmen (das bedeutet, dass du dann unter Umständen ein Vorrecht hast gegenüber anderen Mitarbeitern, die keine schulpflichtigen Kinder haben).
Ansonsten ist die sinnvollste und stressfreieste Methode, mit deinem direkten Vorgesetzen auch direkt zu sprechen, statt den Betriebsrat einzuschalten. Es wird ja neben der Bequemlichkeit und der Gewohnheit Gründe haben, warum du in diesem speziellen Zeitraum deinen Urlaub nehmen willst. Wenn ihr beide aus betrieblichen Gründen nicht gleichzeitig Urlaub haben könnt, ist ein Kompromiss für (bzw. gegen) euer beider Magengeschwür besser.
Wie schon erwähnt, das Gespräch fand stand und mein Vorgesetzter hat nichts negatives dazu geäußert sondern selber festgestellt dass er "eigentlich" ne Woche verschieben könnte. Nun siehe da, das ist am Ende dabei raus gekommen.