Gewohnheitsrecht - öffentlicher Weg/Straße?

3 Antworten

In welchem Teil von Dunkeldeutschland wohnst du denn, dass es da keine Anwälte gibt...?

So, wie du das schilderst, kannst du jederzeit die Wiederherstellung der Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch verlangen...

Danke für deinen Kommi. :-)    Ich habe nur mal so gefragt, weil mir das gerade eingefallen ist. Selbstverständlich kann ich auch einen Anwalt fragen. Der steht ohnehin schon ständig mit meiner Rechtsschutz-VS in Kontakt. :-)  Sorry, falls ich jemanden damit nerve. ^^   Kommt so schnell nicht wieder vor.    mfG

@pickpocket

Ach ja - ich hatte mir das auch schon so gedacht. Wenn es um staatliche Rechte geht, ist ohnehin alles anders, als auf privater Ebene.

mach dich doch erstmal schlau beim Grundbuchamt, wie wirklich die Grundstücksgrenzen liegen. Hat der Nachbar die Strasse überbaut, dann schau weiter. Wem gehört dann die Straße? Rede dann mit dem Eigentümer der Straße. Schau auch ins Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes, das wäre mein nächster Rat.

Erkundige dich beim zuständigen Bauamt wie das "amtlich" auszusehen hat. Wer Eigentümer des Weges ist. Oft sind Gemeinden froh wenn sich jemand ohne vertragliche Grundlage um den öffentlichen Weg kümmert/besetzt und sie ihn nicht unterhalten müssen. Dann muß du das ebend auch übernehmen.