Gewohnheitsrecht - öffentlicher Weg/Straße?
Guten Morgen liebe "GuteFrage"-Gemeinde,
ich habe vor 22 Jahren hier in einer schönen ruhigen Sackgasse am Stadtrand gebaut, wo wir auch seit 21 Jahren wohnen. Damals hat der Nachbar noch gelebt, der eigentlich nicht mein direkter Nachbar wäre, weil die Straße uns, lt. Grundbuchauszug, trennt. Er hatte wohl vor vielen Jahren den öffentlichen Weg/die Straße mit einer Mauer mit Zaun und Tor versehen, dass es nun so aussah, als wären wir direkte Nachbarn und die Straße eben kürzer. Sie endete ja nun an seinem Tor. So kann ich mein Grundstück nicht normal nutzen, als wäre die Straße im Originalzustand, bis an unsere beiden Grundstücks-Enden, durchgezogen. Das fängt mit Hecke schneiden an und geht weiter mit vielen anderen Sachen. Ich hatte ihm damals, als er fragte, ob er die Mauer weg machen soll, gesagt, dass er sich nicht unnötigen Streß machen soll, da er krank war und sich nicht so richtig bewegen konnte. Einige Zeit darauf verstarb er. Nun war die Ehefrau, die sich ebenfalls nicht so recht betuen kann, allein. Ich war auch viele Jahre, aus arbeitstechnischen Gründen, nur am WE zu Hause, sodass mir das auch nicht auffiel oder störte. Nun hat aber seit einigen Jahren ein "Schwiegersohn" Einzug gehalten und benimmt sich ständig daneben. Ich bin auch wieder in der Region tätig und jeden Tag zu Hause. Da stört mich das schon, dass kein Weg zwischen unseren Grundstücken ist. Kann ich den Grundstücksbesitzer nun noch auffordern, den Zustand lt. Grundbuch wieder herzustellen?
Für eine hilfreiche Antwort danke ich schon jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen
:-)
3 Antworten
In welchem Teil von Dunkeldeutschland wohnst du denn, dass es da keine Anwälte gibt...?
So, wie du das schilderst, kannst du jederzeit die Wiederherstellung der Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch verlangen...
Ach ja - ich hatte mir das auch schon so gedacht. Wenn es um staatliche Rechte geht, ist ohnehin alles anders, als auf privater Ebene.
mach dich doch erstmal schlau beim Grundbuchamt, wie wirklich die Grundstücksgrenzen liegen. Hat der Nachbar die Strasse überbaut, dann schau weiter. Wem gehört dann die Straße? Rede dann mit dem Eigentümer der Straße. Schau auch ins Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes, das wäre mein nächster Rat.
Erkundige dich beim zuständigen Bauamt wie das "amtlich" auszusehen hat. Wer Eigentümer des Weges ist. Oft sind Gemeinden froh wenn sich jemand ohne vertragliche Grundlage um den öffentlichen Weg kümmert/besetzt und sie ihn nicht unterhalten müssen. Dann muß du das ebend auch übernehmen.
Danke für deinen Kommi. :-) Ich habe nur mal so gefragt, weil mir das gerade eingefallen ist. Selbstverständlich kann ich auch einen Anwalt fragen. Der steht ohnehin schon ständig mit meiner Rechtsschutz-VS in Kontakt. :-) Sorry, falls ich jemanden damit nerve. ^^ Kommt so schnell nicht wieder vor. mfG