Gewinnspiel versteuern?

5 Antworten

Ich wunder mich, dass du fragst, wenn du anscheinend recht kundig bist und mit §22 und Steuerbarkeit um dich wirfst.

Aufpassen musst du, wenn du etwa dein Haus zur Verfügung stellst und Filmaufnahmen mit dir als Akteuer gemacht werden. Als Gegenleistung erhältst du eine Hausrenovierung und hast ratzefatze eine steuerpflichtige Leistung erbracht.

Mit der Beantwortung der Frage bzw. Lösung des Puzzles hast du nach gegenwärtiger Übung keine Leistung erbracht. Aber dass du dies zur Sprache bringst, zeigt wieder, dass du steuerlich was weißt.

Genau weiß man allerdings nie, auf welche Ideen ein Finanzbeamter und ein Richter kommen.

Hallo dekkert, danke erst mal für deine Antwort. Richtig erkannt, bin Steuerfachangestellte und arbeite beim Steuerberater.

Ein derartiger Gewinn fällt unter keine der im EStG genannten Einkunftsarten - also nicht steuerpflichtig

nein, ist nicht steuerbar

Die Spiele sind deshalb so super einfach, damit da auch wirklich JEDER Blödmann teilnehmen kann. Die bezahlst du mit deinen Daten.

Und das ist NICHT steuerpflichtig

Ich denke doch, dass das mittlerweile allgemein bekannt ist. ich sag nur DSGVO. aber danke für den "hinweis"

@hj1103

Und genau mit diesen "Spielen" erlaubst du dem Unternehmer, deine Daten zu speichern.

@DerHans

wenn er mir dafür einen 60 zoll fernseher gibt, darf er gerne meine daten haben

Der Gewinn ist NICHT STEUERBAR! ... und nicht NICHT STEUERPFLICHTIG.

@Bakaroo1976

Dein Kommentar ist nicht "intelligenzbar" aber "intelligenzpflichtig".

@Dekkert

Da Du wahrscheinlich den Unterschied zwischen nicht steuerbar und nicht steuerpflichtig nicht kennst, solltest Du Dir solche Kommentare verkneifen. Denn dieser Unterschied kann enorme Auswirkungen haben.

@Bakaroo1976

Mach dir keine Hoffnungen, dieser aus der Umsatzsteuer entlehnte nicht gesetzliche Begriff ist allgemein bekannt und aussagearm. Wer nicht mehr weiß, sollte vernünftige Mitkommentatoren nicht darauf hinweisen und sich solche Kommentare verkneifen.

Nicht mehr als eine Belästigung und eine Verschwendung von Geist der Mitschreiber.

@Dekkert

Nicht steuerbar ist nicht aus dem Umsatzsteuergesetz entlehnt. Aber Du hast Recht und ich meine Ruhe.

Ist nicht steuerbar.