Gewerkschaft Wechsel bei Berufswechsel?

2 Antworten

Du kannst aus einer Gewerkschaft mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Qartalsende austreten (ist bei fast allen Gewerkschaften so)

Wenn du von einer Gewerkschaft Rechtschutz oder Streikgeld erhalten hast, dann musst du dies zurückzahlen, wenn du in den folgenden 12 Monaten deine Mitgliedschaft kündigst (das ist auch eine vernünftige Regelung, weil es andernfalls zu viele Trittbrettfahrer bei der Gewerkschaft geben würde)

Im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankengeldbezug solltest du dich sofort an deine Gewerkschaft wenden, weil dann auch dein Mitgliedsbeitrag reduziert wird.

Wenn du mit deinem neuen Arbeitsverhältnis die Sparte wechselst, solltest du Mitglied in der dann zuständigen Gewerkschaft werden (die Gewerkschaften haben für diesen Fall Überleitungsregelungen für ihre Mitglieder)

Notwendig ist ein Wechsel nicht.

Ich bin zu Beginn meines Berufslebens vor vielen Jahren in eine Gewerkschaft eingetreten und jetzt immer noch drin.

Heisst ich könnte Montag da anrufen und mitteilen das ich doch nicht kündigen will ( steht in dem Schreiben das sie wollen das ich bei Ihnen bleibe und mich melden soll ) ? Dann müßten die ja die Prozesskosten tragen und ich könnte ja immer noch nach einem Jahr austreten ( steht bei der Gewerkschaft das dann auch die Prozesskosten getragen werden ).

@treptowers

Ich denke schon. 

Frag am Montag einfach nach.