Gewerkschaft kündbar bei Beitragsänderung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

bei einseitigen vertragsänderungen die zum nachteil des vertragsnehmers führen besteht immer ein sonderkündigungsrecht......in deinem fall erhöhung des beitrags.........kannst kündigen:-))))

Du hättest die Satzung lesen sollen!

@Seehase

das BGB steht über jeder Satzung. eine finanzielle unzumutbarkeit bei änderungen in vertragsverhältinissen regelt §314.

@jensii

Der Gewerkschaftstag hat keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages beschlossen. Von welcher Unzumutbarkeit sprichst du dann?

@Seehase

siehste....und trotzdem wird der Beitrag beim Fragesteller erhöht. Klare Sache. Beitragserhöhung=Sonderkündigung Das ist immer so.

@jensii

liest Du auch manchmal durch was Du beantwortest??

Kannst ja wieder löschen lassen, aber dadurch wird Deine Antwort nicht richtiger

Miit freundlichen Grüßen Maximilian

Aus der Gewerkschaft tritt man nicht aus. Den Beitrag kann man von der Lohnsteuer absetzen und man verdankt der Gewerkschaft viel. Sie sorgt für die Lohnerhöhungen und gewährt Rechtschutz. Sie braucht Dich und Du kannst sie auch schneller brauchen als Du denkst.

Das ist doch keine Versicherung!! Die Kündigungsfrist ist in der Verdi Satzung festgelegt. Willst du wegen ein paar Euro im Jahr kündigen?

das steht in den AGB's oder ruf einfach schnell an, dann weißt du es ganz sicher

Der Beitrag beträgt nach wie vor 1% vom regelmäßigen Brutto-Einkommen. Es gab keine Erhöhung, deshalb auch kein Sonderkündigungsrecht...

Die "ausgezeichnete" Antwort habe ich beanstandet weil sie falsch ist.

... und ja, natürlich ist es dumm, aus der Gewerkschaft auszutreten. Selbst wenn einem der Gedanke der Solidarität traurigerweise fremd sein sollte, bleiben immer noch genug Vorteile, die das Geld allemal wert sind.