Gewerblicher Verkauf auf eBay als Minderjähriger?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Lamboxl

Wenn du Einwilligung des Familiengerichts nach §112 BGB hast, dann bist für Rechtsgeschäfts, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt unbeschränkt geschäftsfähig:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Das bedeutet, dass du deine Firma dann natürlich auch bei Amazon und Ebay anmelden darfst, nicht jedoch dich selbst, die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit gilt nicht für rein private Geschäfte.

Die Firma und ihr Geschäftsführer sind rechtlich gesehen 2 unterschiedliche Personen, ein Account, der auf den Namen der Firma läuft läuft also auf eine andere Person als ein Privataccount, der für Minderjährige bei Amazon und Ebay nicht zulässig wäre.

Eine Firma ist jedoch eine juristische Person, die überhaupt nicht minderjährig sein kann, weil das Konzept der Volljährigkeit nur für natürliche Personen existiert.

Zumindest die Ebay AGBs sind definitiv so formuliert, dass sie hier nicht greifen:

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259

Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden

Die Formulierung "sich nicht anmelden" trifft nicht zu weil du nicht dich sondern deine Firma anmeldest.

Was die Amazon AGBs angeht, so ist die Formulierung an der Stelle ein wenig schwamming, hier kann man jedoch gut mit dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz argumentieren:

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html

Weil durch die Erklärung des Familiengerichtes der Sonderfall vorliegt, dass ein Minderjähriger für Firmengeschäfte voll geschäftsfähig ist, kann die Firma hier nicht mit fehlenden Geschäftsfähigkeit und daraus folgender mangelnder Rechtssicherheit argumentieren um. Demnach entfällt der Rechtfertigungsgrund für einen Ausschluss und würde man deine Firma dennoch ausschließen läge eine Diskriminierung vor.

Letztendlich ist es ja auch Sache eines deutsches Gerichtes zu entscheiden ob ein Minderjähriger reif genug ist eine Firma zu führen und nicht Sache von internationalen Großkonzernen.

LG

Darkmalvet

(Ein Einzelunternehmer ist allerdings keine juristische Person. Eine GmbH schon.)

Von Experte haikoko bestätigt
Als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden ist kein Problem...

Nun ja:

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

... allerdings sind Plattformen wie eBay und Amazon erst ab 18.

Richtig, deshalb wirst Du als Minderjähriger dort auch kein Konto eröffnen können.

Da stellt sich mir die Frage ob und wie ich mit meinem Gewerbe auf eBay&co Handeln kann?

Nein.

Reicht eine Zustimmung meiner Eltern um ein Konto zu öffnen?

Nein.

Du brauchst die Zustimmung des Plattformbetreibers, die Zustimmung Deiner Eltern ist da völlig irrelevant.

Was ist der allgemeine Ablauf bis ich als Minderjähriger mein gewerbliches Geschäft legal abschließen kann?

Warten, bis Du volljährig bist, jedenfalls was Amazon und eBay betrifft.

Das ist nicht ganz korrekt, bitte beachten, dass Firma und Geschäftsführer rechtlich 2 unterschiedliche Personen sind.

Ein Firma ist eine sogenannte juristische Person, schaut man sich die AGBs diverser Onlinehänder jedoch an, schließen diese explizit natürliche minderjährige Personen aus.

Die AGBs sind so formuliert, dass sie bei juristischen Personen überhaupt nicht greifen können, weil eine Firma kein Lebensalter hat und damit überhaupt nicht minderjährig sein kann.

Daraus folgt, dass ein Minderjähriger Geschäftsführer sehr wohl ein Geschäftskonto anlegen darf, nicht jedoch ein Privatkonto.

Zudem wäre es unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz eine Firma wegen des Alters des Geschäftsführers zu benachteiligen, der deutsche Gesetzgeber sieht nicht ohne explizit vor, dass die Erklärung des Familiengerichtes zur vollen Geschäftsfähigkeit für Firmengeschäfte führt.

Die Entscheidung ob ein Minderjähriger reif genug für einen Geschäftsbetrieb ist haben nicht multinationalen Großkonzerne zu treffen, sondern ein deutsches Gericht.