Gewerblicher Mieter geschäftsunfähig - was nun?
Ich habe meinen gewerblichen Mietvertrag zum 30.06 gekündigt. Der Nachmieter hat den Mietvertrag bereits zum 01.06 unterschrieben, somit konnte ich einen Monat früher raus – dachte ich zumindest.
Der Nachmieter wollte alle Regale von mir übernehmen, daher habe ich diese in den Räumlichkeiten gelassen, womit der Vermieter einverstanden war. Zum Übergabetermin am 31.05. wollten wir uns alle gemeinsam treffen. Der Nachmieter jedoch lag angeblich im Krankenhaus, daher ist es zu keiner Übergabe gekommen und ich sollte die Schlüssel erstmal vorsorglich behalten.
Kurz vor Ende Juni hat mich dann die Frau des Vermieters telefonisch informiert, dass der Nachmieter geschäftsunfähig ist, Kaution und Miete nicht bezahlt hat, und der Mietvertrag ungültig sei. Ich sollte also die Regale bis 30.06. ausräumen, weil ab 01.07 ein anderer Nachmieter einziehen sollte.
Das ging zeitlich nur noch im letzten Juni-Wochenende. Das Ausräumen an diesem Wochenende wurde mir vom Vermieter jedoch verboten, angeblich wegen Geburtstagsfeier von Freitag bis Sonntag. Daher musste ich unter der Woche alles rausräumen und bleibe nun auf den Gebühren für die Stornierung und für die weitere Anmietung eines Transporters sitzen.
Nun will der Vermieter plötzlich auch noch die letzte Monatsmiete für Juni von mir haben und von der Kaution abziehen und beruft sich darauf, dass der Mietvertrag nicht zustande kam wegen Geschäftsunfähigkeit des Nachmieters und ich ja meine Regale noch drin hatte.
Meine Frage ist daher: Muss ich rechtlich gesehen die letzte Monatsmiete noch zahlen?
Ich habe leider keine gewerbliche Rechtschutzversicherung und kann mir keinen Anwalt leisten.
Aber da durch Corona mein Geschäft kaputt gegangen ist, kann ich es mir auch nicht leisten noch einen Monat Miete zu zahlen.
3 Antworten

Ich habe meinen gewerblichen Mietvertrag zum 30.06 gekündigt.
Demzufolge lief dein MV auch bis zum 30.6.
Der Nachmieter hat den Mietvertrag bereits zum 01.06 unterschrieben
Das wäre zwar möglich, aber deswegen lief dein MV trotzdem bis zum 30.6.; es hätte hier einer beidseitigen Änderungskündigung bzw. Vertragsaufhebung bedurft. Das wäre bei Zustandekommen des neuen MV sicher kein Problem gewesen, respektive hätte man parallel zum Abschluss des Vertrages mit dem Nachmieter dann eben auch vorsorglich tun müssen.
Kurz vor Ende Juni hat mich dann die Frau des Vermieters telefonisch informiert, dass der Nachmieter geschäftsunfähig ist, Kaution und Miete nicht bezahlt hat, und der Mietvertrag ungültig sei. Ich sollte also die Regale bis 30.06. ausräumen, weil ab 01.07 ein anderer Nachmieter einziehen sollte.
Logisch.
Nun will der Vermieter plötzlich auch noch die letzte Monatsmiete für Juni von mir haben und von der Kaution abziehen und beruft sich darauf, dass der Mietvertrag nicht zustande kam wegen Geschäftsunfähigkeit des Nachmieters und ich ja meine Regale noch drin hatte.
Ich sehe den VM im Recht. Da ihr keine Vertragaufhebung zu einem früheren als dem vertraglich festgelegten Kündigungstermin vereinbart zu haben scheint, endet dein MV regulär zum 30.6.; ob man hier konkludent eine stillschweigende Zustimmung des VMs zu einem beiderseitig früheren Vertragsende in der Abfassung eines neuen MV mit dem nun geschäftsunfähigen Nachmieter sehen will, hielte ich zumindest für sehr zweifelhaft. Zudem ist ja offenkundig auch bislang keine Räumung respektive Schlüsselrückgabe / Abnahme erfolgt.
Aber da durch Corona mein Geschäft kaputt gegangen ist, kann ich es mir auch nicht leisten noch einen Monat Miete zu zahlen.
Das ist bedauerlich, aber im Kontext nicht relevant.

Das ist leider Dein Problem.
Du musst die letzte Miete zahlen.
Der Vermieter konnte Dir das Ausziehen am Wochenende gar nicht verbieten.

Die Miete wirst du wohl zahlen müssen.
Allerdings kann der dir nicht sagen, wann du ausräumen darfst.