Gewerbesteuererklärung für eine GbR?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag deines (eures) Unternehmens fällig. Auf dein eigenes Einkommen zahlst du Einkommensteuer. Ersteres ergibt sich aus der Buchhaltung.

Lass dich lieber beraten. Wenn du keine Ahnung hast, solltest du aufpassen. - Klar, wenn du zu wenig angibst, kriegst du Ärger mit den Behörden. Aber auch wenn du zuviel angibst ist's blöd. Dann kostet es nämlich bares Geld.

Vorweg ertmal an alle Danke für die schnellen Antworten. Ist ja der Hammer hier! Hab gedacht, muss mindestns bis heute Abend warten... Danke!!!

Muss zu dieser Anwort nochmal eine ergänzende Frage stellen: Zieh ich vom Ertrag des Unternehmens unser Einkommen ab oder bleibt das darin enthalten? Sind das nicht im Grunde "Lohnkosten" ? Wird doch sonst doppelt besteuert, wenns drinne bleibt??

Im übrigen hab mir jetzt folgende Formulare zusammengesucht: Gewerbesteuererklärung + Anlagen FB, EÜR und die Umsatzsteuererklärung.

@Nykky

Geschäftsführergehälter sind Kosten und senken den Gewinn.- Richtig!

Dieses Gehalt widerum ist dein Einkommen, für das du Einkommensteuer zahlst.

So gibt es keine Doppelbesteuerung.

Wie Du ja selbst erkannt hast, ist das Thema hochkompliziert.

Daher ist das auch hier nicht wirklich abhandelbar, weil viel zu umfangreich.

Nimm bitte den hoffentlich vorhandenen GbR Vertrag, Eure Finanzbuchhaltung, die Belege unter den Arm und geh zu einem Steuerberater.

...und VERGISS das Finanzamt. Kleine Frage stellen ja, aber in Deinem Fall schicken sie Dich garantiert zum Steuerberater.

Lass Dich dort auch unbeding über die Betriebsprüfungsmethoden der Finanzverwaltung aufklären, sowie über Rechnungslegungsvorschriften.

Spar nicht am falschen Ende !

Du brauchst das Formular, auf dem du Erträge aus selbständiger Arbeit angibst. Bei elster.de kannst du dir die Formulare ausdrucken, Erklärungen gibt es direkt dabei. Was du mit dem Geld machst, ist deine Entscheidung. Nur bei gemeinnützigen Einrichtungen muss das Geld im Betrieb verbleiben. Der Gewinn einer Gesellschaft ist nicht gleich dem Verdienst der Gesellschafter, der Verdienst wird gesondert aufgeführt. Der Gewinn erscheint in der GuV, die bei GBRs aber, soweit ich mich dunkel entsinne, nicht vorgeschrieben sind.

Entweder läßt Du die Steuererklärung vom Steuerberater machen, was ich für sehr sinnvoll halte oder Du nimmst Deine ganzen Unterlagen und gehst auf das Finanzamt, die helfen Dir auch weiter.

Für die Gewerbesteuererklärung benötigst Du das Formular für die Gewerbesteuererklärung - dafür gibt es nur eins. Die evtl. anfallende Gewerbesteuer zahlt die GbR. Für die Aufteilung Eurer Einkünfte gibt es eine andere Steuererklärung, die einheitliche und gesonderte Feststellung. da wird der Gewinn angegeben und die Aufteilung auf die Beteiligten vorgenommen. Wenn das jetzt böhmische Dörfer für Dich waren, musst Du Dir doch besser einen Steuerberater suchen...PS: ggf. an eine Umsatzsteuererklärung denken, die gibts auch noch.