Gewerbesteuer bei Etsy?

2 Antworten

Hallo Hanni,

etwas wollen alleine reicht nicht - man muss auch etwas tun!

Du schreibst:

Hey ich wollte auf Etsy ein paar selbstgemachte Ketten von mir verkaufen

Warum hast du dich bisher nicht einmal darüber informiert, ob du die Voraussetzungen für das Verkaufen auf Etsy erfüllst?

Dazu hättest du dir lediglich einmal die Nutzungsbestimmungen ansehen müssen.

Nutzungsbedingungen 4. Dein Konto bei Etsy

Du musst ein Konto bei Etsy eröffnen, um einige unserer Dienste nutzen zu können. Hier sind einige Regeln für Konten bei Etsy:

A. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen. Minderjährige unter 18 Jahren, die mindestens 13 Jahre alt sind, dürfen Etsys Dienste nur unter einem Konto nutzen, das einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gehört, und nur mit der entsprechender Erlaubnis dieser Person und unter ihrer direkten Aufsicht. Kinder unter 13 Jahren dürfen Etsy oder die Dienste nicht nutzen.

Fazit:

Wenn deine Eltern kein Konto auf Etsy haben, das du unter Beaufsichtigung nutzen kannst, hat sich die Sache hier bereits erledigt.

Du schreibst:

und wollte fragen ob ich dafür Gewerbesteuer zahlen muss ( bin noch minderjährig)

Vieles beantwortet sich bereits von selbst, wenn man Begriffe nicht nur verwendet, sonder auch deren Bedeutung versteht.

Gut zu wissen:

Gewerbesteuer kann wohl nur jemand zahlen, der auch ein Gewerbe betreibt - oder?

Was die Gewerbesteuer ist, muss man nicht unbedingt wissen. Wenn man sich aber auf etwas bezieht, ohne zu wissen um was es geht, muss man sich vielleicht einfach mal informieren.

Bei google reicht dafür ein einziges Wort: "Gewerbesteuer"

Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet.

Eine Ausführliche Erklärung findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland)

Gut zu wissen:

Es geht nicht darum, dir vorzuwerfen etwas falsch gemacht zu haben. Ganz und gar nicht!

Da du minderjährig bist, kann dir momentan auch nicht viel passieren.

Das ändert sich jedoch schlagartig, sobald du 18 Jahre und damit voll geschäftsfähig und für dein Handeln eigenverantwortlich bist.

Wer das Internet nutzt, ohne zu wissen, auf was er sich überhaupt einlässt, kann ganz erhebliche Probleme bekommen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Täglich berichten Betroffene von dieser Erkenntnis. Dann ist es aber leider nicht selten schon zu spät.

"Das habe ich nicht gewusst - was kann ich jetzt machen"?

So oder so ähnlich beginnen viele "Erfahrungsberichte" von Leuten, denen leider nicht mehr geholfen werden kann.

Mein Tipp:

  • Das Impressum ansehen! (Wer ist eigentlich mein Vertragspartner?)
  • Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) lesen.
  • Fragen, was man nicht verstanden hat.
Geschäfte unter anderem im Internet – Können Kinder Sachen kaufen oder verkaufen oder einen Handyvertrag abschließen?

Umfangreiches Hintergrundwissen, leicht verständlich erklärt, findest du hier:

http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/rechtsgeschaefte/internet.html

Tipp:

Falls deine Eltern dich bei deinem Schmuck-Verkauf unterstützen möchten, wäre fairmondo.de für deine selbst gefertigten Ketten sicher eine Alternativen zu eBay Kleinanzeigen & Co.

Bei Interesse führt dich der folgende Link zu fairmondo.de

https://www.fairmondo.de/

Noch Fragen? - Einfach fragen!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nun, als erstes musst du dafür ein Gewerbe bei der Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Dafür brauchst du als Minderjährige nicht nur die Zustimmung deiner Eltern sondern auch die des familiengerichts.

der Gewinn ist dann Einkommensteuer und Gewerbesteuerpflichtig. Einkommensteuer würde anfallen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (Gewinn aus dem Gewebe Zug eventuell weitere Einkünfte zb als Arbeitnehmerin im Rahmen einer Berufsausbildung) über dem Grundfreibetrag von aktuell knapp 10000€ liegt. Der gewerbeertrag (vereinfacht gesagt der Gewinn) unterliegt der Gewerbesteuer wenn er über dem Freibetrag von 24500€ liegt. Die Gewerbesteuer würde aber (überwiegend) auf die Einkommensteuer angerechnet.

da dies eine selbständige Tätigkeit ist, unterliegen die Einnahmen auch der Umsatzsteuer. Bis 22.000€ kann aber die sog. Kleinunternehmer Regelung angewendet werden und die Steuer würde nicht erhoben. Liegst du darüber (oder verzichtest auf die Regelung) würde umsatzsteuer die du an Lieferanten zb für Material bezahlt auf die Umsatzsteuer für deine Lieferungen angerechnet oder ggf erstattet