Gewerbeschein verweigert?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Gewerbeanzeigeverfahren ist kein Antragsverfahren, auf das es etwas bewilligt oder verweigert wird. Gemäß § 14 GewO ist der Gewerbetreibende verpflichtet, seine gewerbliche Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (=mitzuteilen). Nach § 15 Abs. 1 GewO bestätigt diese die Anzeige innerhalb von 3 (Werk-)Tagen. Diese Bestätigung ist der sogenannte "Gewerbeschein". Eine Ablehnung kann es nur geben, wenn die Behörde nicht zuständig oder die angezeigte Tätigkeit kein Gewerbe ist.

Niemand muss deutsch können. Man kann sich ja schließlich Dolmetscher seines Vertrauens bedienen. Dein Kumpel kann die Gewerbeanzeige auch einfach zum Gewerbeamt schicken !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für eine Gewerbeanmeldung füllt man ein Formular aus und zahlt eine kleine Gebühr. Das hat nichts mit Sprachkenntnissen zu tun.

10,31€ in speyer. Ist ihm bewusst. Danke👍

In DE muss man als Gewerbetreibender, Steuerzahler und möglicherweise Ausbilder eben deutsch sprechen, das ist doch klar.

Warum? 🤔 Schließlich gibt es ja auch etliche Studiengänge, die nur auf Englisch unterrichtet werden. Dass Deutsch Amts- und Verkehrssprache ist, ist klar. Ich habe halt nur in keiner Verordnung was von Sprachkenntnissen gelesen.

So ein Quatsch !

Wenn er eine Ablehnung bekommen hat, hat man ihm auch den Grund mit geteilt.

Seine fehlenden Deutsch Kenntnisse.

@zervopoulo

Das kann nicht, hat er das so schriftlich beklommen? Will er deutsch lehren?

Ja, es geht so, wenn auch nicht "einfach".

Wer ein Gewerbe betreibt muß die in Deutschland verbindliche Amtssprache "Deutsch" so weit beherrschen, daß er sein Gewerbe ausüben kann, den notwendigen Informationsaustausch mit den Behörden durchführen kann. Dies ist eine verbindliche Voraussetzung.

Englisch ist bekanntlich in Deutschland weder Amts- noch Verkehrssprache.

Letzteres weiß ich. Danke.

Wenn der Gewerbetreibende deutsch sprechende Mitarbeiter einstellt ist das Problem gelöst, wenn das eines wäre.

@Novos

Nein, ist es nicht. Nur der Unternehmer selbst kann und darf das Unternehmen gegenüber Behörden vertreten.