Gewerbeschein Student und bloß ein Arbeitgeber?

4 Antworten

Das ist Blödsinn. Der AG will offensichtlich die SV und deine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub einsparen. Das ist ganz eindeutig Scheinselbständigkeit. Such dir einen neuen AG.

Ein Gewerbeschein macht aus einem Arbeitnehmer keinen Selbständigen. Entweder bist du abhängig beschäftigt oder selbstständig, der Gewerbeschein ist für die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung.

Dein Gefühl in Richtung Scheinselbständigkeit ist wohl zutreffend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi Laura,

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

https://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kein_Gewinn_dieses_jahr

Ich befürchte ebenso wie Geochelone, daß dein "Auftraggeber" weiterhin als einziger Arbeitgeber bei dir auftritt und somit du eine Scheinselbstständigkeit ausübst, welche verboten ist bei nur einem Auftraggeber. Er will doch nur die Sozialversich.beiträge für dich einsparen... :-((

Als bisheriger Werkstudent hat er doch bereits Vorteile: Was ist das Werkstudentenprivileg? Was sind die Voraussetzungen?

Der Werkstudentenstatus erlaubt es, trotz einer Beschäftigung nur als StudierendeR und nicht als ArbeitnehmerIn sozialversicherungspflichtig zu sein. Dadurch fallen für den Job keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung an. Das macht den Status für ArbeitgeberInnen so attraktiv, da sie für euch auch weniger Abgaben als Arbeitgeber zahlen müssen.

https://www.studis-online.de/werkstudent/

Vielen Dank für die ganzen Antworten, die mich in meiner Entscheidung nochmal bestärkt haben. Ich werde mich nochmals mit meinem Chef in Kontakt begeben und ihn auf die Risiken (für seine Firma ja schließlich auch) aufmerksam machen.

Ein schönes Wochenende zusammen !