Gewerbeschein: Steuernummer nicht bekommen, trotzdem Rechnung geschrieben (2014). Nachträgliche Konsequenzen, auch für meine Steuererklärung?
Hallo!
Ich bin Studentin und habe mir letztes Jahr einen Gewerbeschein geholt für Promotion- und Messejobs. Eine dazugehörige Steuernummer habe ich vom Finanzamt nicht erhalten, habe aber auch nicht nochmal nachgefragt, da die meisten Agenturen sowieso auf Lohnsteuerkarte abrechnen.
Trotzdem habe ich irgendwann einen Messejob gemacht, bei dem man am Ende eine Rechnung schreiben musste. Dazu braucht man ja einen Gewerbeschein und die oben erwähnte Steuernummer! Da ich diese aber nicht hatte und ahnungslos dachte, die Steuernummer wäre das gleiche wie die Steuer-ID, habe ich einfach meine Steuer-ID draufgeschrieben.
Die Agentur hat dazu nichts gesagt und die Rechnung auch bezahlt (es waren knapp 400 Euro).
Eine Steuernummer habe ich bis heute nicht bekommen und weil ich nie wieder auf den Gewerbeschein gearbeitet habe, habe ich ihn abgemeldet.
Meine Frage: Hat diese nicht korrekte Rechnung jetzt noch irgendwelche Folgen für mich, z.B. beim Finanzamt? Habe ich jetzt schwarz gearbeitet?! Irgendwo habe ich gelesen, dass eine Rechnung ohne Steuernummer eher für den Empfänger ein Problem wäre.
Muss ich diese Rechnung irgendwie speziell in der Steuererklärung vermerken oder sowas (habe noch nie eine gemacht, aber werde sie bestimmt noch einreichen müssen)?
2 Antworten
Wenn du selbst Rechnungen schreibst, MUSS eine Steuernummer drauf sein. Auch der Vermerk der Kleinunternehmerschaft, falls du keine Steuer in der Rechnung ausweist. Das kann man nur bis zu einem bestimmten Umsatz pro Jahr. Eigentlich musst du eine Steuernummer beim FA beantragen und in diesem Antrag kreuzt du ggf. Kleinunternehmerschaft an. In deiner Steuererklärung musst du natürlich ALLE Einkünfte angeben, Lohn/Gehalt und eben auch Freiberufler-Einkommen. Wenn das FA eine Prüfung in der Firma macht und deine Rechnung ohne notwendige Angaben findet, kann sie den evtl. Vorsteuerabzug für nichtig erklären. Und das hat Folgen für BEIDE.
sie auch:
Wenn Du als Arbeitnehmerin gearbeitet hast, brauchst Du nicht zwingend eine Steuernummer. Der Arbeitgeber führt für Dich zwingend Lohnsteuer ab. Damit ist alles geregelt. Die Steuernummer bekommst Du mit der Steuererklärung.
Wenn Du Rechnungen geschrieben hast (ohne Umsatzsteuer-Mehrwertsteuer) reicht es aus, die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Wenn Du mit USt/MwSt geschrieben hast, wende Dich ans Finanzamt.
Also im Vertrag stand, dass ich selbst verantwortlich bin für meine Steuer- und Sozialabgaben. Das heißt doch, dass keine Lohnsteuer o.ä. abgeführt wurde, wie du oben beschrieben hast, richtig?