Gewerbeschein Nachteile?

5 Antworten

Das Gewerbe wird Dir solange keine Nachteile bringen wie Du einige Dinge beachtest:

  • Im Gewerbeschein Formular (Gemeinde) musst Du ja einen Zweck angeben , da muss klar drinstehen dass Du ein Nebenberufliches Gewerbe hast (breit angelegter Zweck wie Handel mit allen Waren etc. geht nicht , Du musst es etwas genauer beschreiben wie Handel mit Textilien und ...).Am besten den Text vorher ausgiebig gut vorbereiten. Dein Einkommen durch den Hauptberuf muss dominieren. Nachteile: Nein, wenn Du immer und dauerhaft einen Gewinn erzielen willst. Ich empfehle keine Verluste oder nur Anfangsverluste zu machen. Im schlechtesten Fall, wenn der Hauptjob mal weg sein sollte, hast Du so lange keine Nachteile wie Du das Gewerbe nebenberuflich hältst , die Kriterien des Sozialgesetzbuches sind in etwa so: max 15 Std / Woche Zeitaufwand und max 160 Euro Netto Gewinn je Monat - bis dahin wird nichts vom ALG1 abgezogen (Gewinn muss aber in dem Fall monatlich gemeldet werden ). Du musst den Fragebogen vom Finanzamt (kommt von selbst) sorgfältig lesen und beantworten. Und wie immer der Link zu mehr :

www.gründungszuschuss.de

Nö, den Gewerbeschein kündigen kannste nicht - aber wenn das Gewerbe nichts mehr einbringt, kannst du dein Gewerbe wieder abmelden.

Bei Anspruch auf ALG meldest du dem Amt, dass du noch ein Gewerbe betreibst. Mögliche Einnahmen daraus werden dann bei der Berechung berücksichtigt.

Als  Scheingewerbetreibende hat man NUR Nachteile. Man trägt sämtliche Risiken selbst und allein Dazu gehört nicht nur das Krankheitsrisiko sonder auch der Ausfall aus sonstigen Gründen. 

Dazu sind alle Sozialbeiträge alein zu entrichten und es kommen oft auch noch Beiträge zu Berufsgenossenschaften und sonstigen Veränden dazu

Frage mal dein Steuerberater .Der kann Dir auch sagen wieviel Du neben her dazuverdienen kannst wegen Finanzamt. Du mußt ja auch für das Gewerbe bezahlen

Du kannst das Gewerbe auch wieder abmelden oder ruhen lassen. Wenn die Einnahmen zu gering sind, kannst du auch zusätzlich ALG2 beziehen.

Ein Gewerbe kann man nicht ruhend melden.

@Geochelone

Natürlich kann ein Gewerbe ruhen. Bei Krankheit oder Haft.